Name der Sektion
Kurzer ausdrucksstarker Satz, welcher die Sektion beschreibt.

Eine etwas ausführlichere Beschreibung darüber, was eine Sektion ausmacht und wo die Schwerpunkte liegen. Hier können auch Arbeitsgruppen und andere Bereiche genannte werden

Breites Bündnis fordert Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Anhörung am 3. Juli im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Pressemitteilung

Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten Hochschul-Lehrerinnen und -Lehrer, Psychotherapeutenkammern und Psychotherapeutenverbänden, steht nach wie vor geschlossen hinter der Forderung des Studenten Felix Kiunke, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Seine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition hat mehr als 72.000 Unterstützerinnen und Unterstützter gefunden und wird deshalb am 3. Juli 2023 Gegenstand einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein. 


Felix Kiunke steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums und möchte anschließend die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten beginnen. Derzeit ist nicht gesichert, dass es für ihn und andere Absolvent*innen des neuen Studienganges ausreichend Weiterbildungsstellen gibt und sie eine Chance haben, die neue Weiterbildung zu absolvieren. Das hat gravierende Folgen auch für die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. Ohne Weiterbildung wird es in einigen Jahren keinen Nachwuchs mehr für die Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geben.


Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in in Anstellung. In der Weiterbildung haben die approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können, die die Anforderungen der Weiterbildungsordnungen erfüllen.  


Viele weitere Infos wie die Pressemappe samt den Eckdaten zur Anhörung, Factsheet, Statements PsyFaKo, BAG, Kammern, Gk II, O-Töne von Studierenden und Absolvent*innen, Interviews mit Felix Kiunke und Dr. Andrea Benecke finden Sie hier auf der Website des BDP. 

Kontakt
Dipl.-Psych. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP, Vorsitzende der Sektion VPP
Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker, VPP 
presse@bdp-verband.de

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