Vorbereitung des Antrags EuroPsy nach Hochschulabschluss und Berufspraxis

Vorbereitung des Antrags

EuroPsy nach Hochschulabschluss und Berufspraxis

Die Antragstellung erfolgt online. Stellen Sie bitte vor der online-Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammen! Diese Anleitung finden Sie auch hier als pdf Datei zum Download und ggfs. zum Ausdrucken. Bitte lesen Sie die Anleitung sorgfältig durch, sammeln Sie die notwendigen Informationen und erstellen Sie die Dokumente, die dann im online-Portal hochgeladen werden.Die Dokumente müssen in dem Format .docx, .pdf oder .odf vorliegen.

zu den Gebühren.

Diese Angaben und Unterlagen sind erforderlich:

  • In Teil A werden allgemeine Angaben in das Online-Formular eingegeben

    Persönliche Daten

    • Anrede*
    • Titel*
    • Vorname*
    • Nachname*
    • Geburtstag*
    • Straße (privat)*
    • PLZ (privat)*
    • Ort (privat)*
    • Land (privat)*
    • Telefon (privat)*
    • E-Mail (privat)*

    Dienstliche Adresse

    • Firmen/Praxisname
    • Straße (dienstl.)
    • PLZ (dienstl.)
    • Ort (dienstl.)
    • Land (dienstl.)
    • Telefon (dienstl.)
    • E-Mail (dienstl.)

    Zusätzliche Angaben

    • Post- bzw. Rechnungsadresse*
    • Adresse im EuroPsy-Register*
    • Arbeitssprache 1*
    • Arbeitssprache 2, etc.
    • Ihr Berufsfeld* [ Klinische Psychologie/Gesundheit|Arbeit und Organisation|Erziehung und Bildung|Rechtspsychologie – Verkehrspsychologie– Sportpsychologie|Anderes]

    Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Anmeldung nur ein einziges Berufsfeld angeben können. Es ist dasjenige Berufsfeld, das Sie derzeit hauptsächlich ausüben, in dem Sie derzeit Expertise haben und für das Sie das EuroPsy-Zertifikat beantragen. Wenn Sie ein zweites Berufsfeld angeben möchten, weil Sie es derzeit gleich häufig oder gleich intensiv wie das erste Berufsfeld ausüben, müssen Sie den Teil C des EuroPsy-Antrags für das zweite Berufsfeld komplett neu nachweisen und per E-Mail (europsy@zwpd.transmit.de) einsenden. Hierdurch entsteht ein deutlich erhöhter Bearbeitungsaufwand und eine höhere Gebühr (s. Menüpunkt „Gebühren“).

    • Wenn Sie „Anderes Berufsfeld“ ausgewählt haben, geben Sie Ihr Berufsfeld an

    *Pflichtfelder


  • In Teil B werden Angaben zur Hochschulausbildung gemacht

    Bachelorausbildung (wenn zutreffend)

    • Universität
    • Land
    • Datum des Abschlusses
    • akademischer Titel
    • Upload B.Sc.-Urkunde, bei ausländischem B.Sc.-Abschluss auch Academic Transcript UND Supplement in einem pdf!

    Masterausbildung oder Diplom

    • Universität*
    • Land*
    • Datum des Abschlusses*
    • akademischer Titel*
    • Upload M.Sc.- oder Diplom-Urkunde, bei ausländischem M.Sc.-Abschluss auch Academic Transcript UND Supplement in einem pdf!*

    Promotion (wenn zutreffend)

    • Universität
    • Land
    • Datum des Abschlusses
    • akademischer Titel
    • Upload Promotionsurkunde

    *Pflichtangaben

    Die Berufspraxis muss mindestens ein ganzes Jahr Vollzeit (1.600 h) betragen. Die Berufspraxis kann allerdings auch auf bis zu vier Jahre in den letzten zehn Jahren mit jeweils mindestens 400 h pro Jahr aufgeteilt sein.

    Es sind Nachweise über supervidierte Berufspraxis erforderlich und hinreichend, wenn sie nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Zusätzliche Fortbildungsnachweise sind erforderlich, wenn die supervidierte Berufspraxis länger zurückliegt. Detaillierte Angaben finden Sie hier.


  • In Teil C erfolgen Angaben zur supervidierten Berufspraxis

    Supervidierte Berufspraxis

    Meine Berufspraxis war insgesamt mindestens ein Jahr Vollzeit lang (entspricht 1.600 h; in bis zu vier Teilzeiträumen) und dabei supervidiert.

    Meine supervidierte Berufspraxis ist nicht länger als 3 Jahre her.

    •  Anfang
    • Ende
    • Name des Supervisors
    • Tätigkeitsbereiche

    Meine supervidierte Berufspraxis ist zwischen 3 und 7 Jahren her.

    • Anfang
    • Ende
    • Name des Supervisors
    • Tätigkeitsbereiche

    Meine supervidierte Berufspraxis ist länger als 7 Jahre her.

    • Anfang
    • Ende
    • Name des Supervisors
    • Tätigkeitsbereiche

    Haben Sie einen Nachweis über Ihre supervidierte Berufspraxis?

    • Nachweis der Berufspraxis
    • Nachweis der Supervision

    Nein, ich hatte keine supervidierte Berufspraxis oder sie war kürzer als 1 Jahr


    Die Berufspraxis muss mindestens ein ganzes Jahr Vollzeit (1.600 h) betragen. Die Berufspraxis kann allerdings auch auf bis zu vier Jahre in den letzten zehn Jahren mit jeweils mindestens 400 h pro Jahr aufgeteilt sein. Es sind Nachweise über supervidierte Berufspraxis erforderlich und hinreichend, wenn sie nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Zusätzliche Fortbildungsnachweise sind erforderlich, wenn die supervidierte Berufspraxis länger zurückliegt. Detaillierte Angaben finden Sie hier in der PDF.

    Es sind Nachweise über supervidierte Berufspraxis erforderlich und hinreichend, wenn sie nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

    Nachweise der Berufspraxis: Arbeitszeugnisse, KV-Nachweise über Teilnahme am Sicherstellungsauftrag, Kundenaufträge, Bescheinigung von Klienten, Coaching-Verträge, praktische Tätigkeit im Kontext einer Ausbildung.

    Nachweise der Supervision: Arbeitszeugnis mit Bestätigung der fachlichen Anleitung, Beleg über 60 h interne / externe Supervision, Bestätigung der Supervisorin oder des Supervisors, Beleg über 80 h Teamsitzungen - Fallteams - Intervision, Zertifikat über betreute Praxis (Approbation PPt, Fachpsychologe [FP] Klin. Psychologie BDP, FP Rechtspsychologie BDP/DGPs, FP Verkehrspsychologe BDP, DGVT-VT Ausbildung, GWG Ausbildung, Ausbildung nach EABCT Standards, Supervisor BDP).

    Zusätzliche Fortbildungsnachweise sind erforderlich, wenn die supervidierte Berufspraxis länger zurückliegt. Detaillierte Angaben finden Sie hier.

    Nachweise der Fortbildung

    • Kurse, Workshops, Seminare
    • Erwerb neuer Fertigkeiten durch Arbeitspraxis in der Tätigkeit
    • Supervisions- oder Intervisionssitzungen
    • Tätigkeit als Supervisor*in
    • Kongressteilnahme
    • Autorenschaft und/oder Überarbeitung von Publikationen über  Forschungsergebnisse oder berufsständische Themen der Psychologie
    • Vorträge vor professionellem Publikum
    • Herausgeberschaft von Zeitschriften oder Büchern in der Psychologie
    • etc.

    Es sollen verschiedenartige Fortbildungsaktivitäten aus der vorgehenden Liste nachgewiesen werden!

    • Umfang der Fortbildung
    • Mindestens 80 h bescheinigte Fortbildung.
    • Mindeststandard der Nachweise: 40 h Nachweis über Fortbildungsveranstaltungen (Teilnahmebescheinigungen, Verträge, Stundenbögen, etc.) plus eine Selbsterklärung über 40 h Fortbildungsaktivitäten.

  • In Teil D erfolgt der Upload von Dateien

    Uploads (.pdf-Dateien!)

    • Bachelorabschluss: B.Sc.-Urkunde, bei ausländischem B.Sc.-Abschluss auch Academic Transcript UND Supplement in einem pdf!*:
    • Masterabschluss: M.Sc.-Urkunde, bei ausländischem M.Sc.-Abschluss auch Academic Transcript UND Supplement in einem pdf!*
    • Promotionsurkunde
    • Berufspraxis1: Nachweis über supervidierte Berufspraxis vor weniger als 3 Jahren
    • Berufspraxis2: Nachweis über supervidierte Berufspraxis vor zwischen 3 und 7 Jahren sowie über Fortbildung innerhalb der letzten 10 Jahre seit der supervidierten Berufspraxis in einem pdf!
    • Berufspraxis3: Nachweis über supervidierte Berufspraxis vor über 7 Jahren, über Fortbildung innerhalb der letzten 10 Jahre seit der supervidierten Berufspraxis sowie über Berufstätigkeit in dem beantragten Tätigkeitfeld in den letzten 7 Jahren in einem pdf!
    • Berufsethik*
    • Datenschutz*
    • Vertrag*
    • Lebenslauf*

    *Pflicht-Uploads

    Das Formular zur Berufsethik laden Sie hier herunter und unterschreiben es. Bitte einscannen und für die Anmeldung im online-Portal bereithalten!

    Die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung persönlicher Daten in dem EuroPsy-Register laden Sie hierherunter, füllen es aus und unterschreiben es in der Mitte und unten. Bitte einscannen und für die Anmeldung im online-Portal bereithalten!

    Den Vertrag mit Antrag auf Zertifizierung als EuroPsy-Psychologe oder EiuroPsy-Psychologin laden Sie hier herunter, füllen ihn aus und unterschreiben ihn. Bitte einscannen und für die Anmeldung im online-Portal bereithalten!



Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

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