Anträge

Welchen Antrag möchten Sie stellen?
  • EuroPsy nach Hochschulabschluss und Berufspraxis

    Für wen ist dieser Antrag geeignet?

    Dieser Antrag ist der Standard bei der EuroPsy-Zertifizierung nach den EFPA Regeln.

    Sie stellen diesen Antrag, wenn Sie

    • ein Psychologie-Vollzeitstudium im Umfang von 5 Jahren und 300 ECTS im Einklang mit den curricularen Anforderungen des EuroPsy absolviert haben,
    • über mindestens 1 Jahr supervidierte Vollzeit-Berufstätigkeit (oder teilzeitäquivalent) verfügen und
    • sich den Richtlinien ethischer Berufsausübung der EFPA verpflichtet haben.

    zur Vorbereitung des Antrags EuroPsy nach Hochschulabschluss und Berufspraxis


  • Anwartschaft Teil 1 nach Hochschulabschluss

    Für wen ist dieser Antrag geeignet?

    Dieser Antrag ist für Absolventinnen und Absolventen eines Studiums der Psychologie (B.Sc. und M.Sc.) an einer deutschen Universität / Hochschule gedacht, die noch keine Berufspraxis haben.

    Sie stellen diesen Antrag, wenn Sie ein Psychologie-Vollzeitstudium im Umfang von 5 Jahren und 300 ECTS im Einklang mit den curricularen Anforderungen des EuroPsy absolviert haben.

    • Die Bescheinigung über die EuroPsy-Anwartschaft ist ein Ausweis dafür, dass Ihr Studium den Europäischen Qualitätsstandards entspricht. Sie können die Bescheinigung in Bewerbungen verwenden. Mit dem späteren EuroPsy (Antrag Anwartschaft 2) werden Sie in das weltweit einsehbare Online-Register der EuroPsy-Zertifikatsinhaber und -Zertifikatsinhaberinnen eingetragen. Potentielle Klienten, Auftrag- und Arbeitgeber können sich so über Ausbildung und Tätigkeitsschwerpunkte von EuroPsy-zertifizierten Psychologinnen und Psychologen informieren. Zudem fördert das EuroPsy Mobilität in Europa, weil Transparenz über die Ausbildung dieser Personen besteht.
    • Neben diesen individuellen Vorteilen sollten Sie aber auch im Blick haben, dass das EuroPsy ein wichtiges berufs- und fachpolitisches Instrument ist. In der rasant zunehmenden Vielfalt an Studiengängen in Deutschland und Europa, die auf psychologische Berufsfelder zielen, stellt das EuroPsy einen klaren Maßstab dafür dar, was als Psychologiestudium gilt und welche Kompetenzen von Psychologinnen und Psychologen erwartet werden dürfen. Es hilft bei der Abgrenzung gegenüber Studiengängen, deren Abgänger auf den begehrten Arbeitsmarkt von Psychologinnen und Psychologen streben, ohne dafür entsprechend der EFPA-Kriterien qualifiziert zu sein.

    zur Vorbereitung Ihres Antrags Anwartschaft Teil 1 nach Hochschulabschluss


  • Anwartschaft Teil 2 nach Berufspraxis

    Für wen ist dieser Antrag geeignet?

    Dieser Antrag ist für Inhaber der Anwartschaft Teil 1 gedacht, die nun auch supervidierte Berufspraxis haben.

    Sie stellen diesen Antrag, wenn Sie spätestens drei Jahre nach Erlangung der Anwartschaft Teil 1

    • über mindestens 1 Jahr supervidierte Vollzeit-Berufstätigkeit (oder teilzeitäquivalent) verfügen und
    • sich den Richtlinien ethischer Berufsausübung der EFPA verpflichtet haben.

    Sie erwerben damit das vollständige EuroPsy-Zertifikat verbunden mit dem Online-Registereintrag.

    zur Vorberereitung Ihres Antrags Anwartschaft Teil 2 nach Berufspraxis


  • Rezertifizierung

    Für wen ist dieser Antrag geeignet?

    Sie stellen diesen Antrag ab drei Monate vor Ablauf Ihrer 7-jährigen Zertifizierungsperiode. Das Ablaufdatum ist auf Ihrer EuroPsy-Urkunde angegeben. Sie werden durch eine E-Mail der EuroPsy-Geschäftsstelle auf das Ende der Zertifizierungsperiode hingewiesen.

    Nachdem Ihr Antrag auf Rezertifizierung angenommen worden ist, erhalten Sie eine neue EuroPsy-Urkunde.

    zur Vorbereitung Ihres Antrags auf Rezertifizierung


  • Aktualisierung der Kontaktdaten

    Wenn Ihre Kontaktdaten veraltet sind, geben Sie uns die aktuellen bekannt!

    Wir benötigen Ihre aktuellen Kontaktdaten für unsere Unterlagen und für das öffentliche EuroPsy-Register.

    Öffentlich werden natürlich nur die privaten oder dienstlichen Adressdaten, die Sie dafür autorisiert haben.

    zur Aktualisierung



Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

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