Gütesiegel „Geprüfte Psychologische Online-Intervention“ und "Geprüfte Psychologische App"

Die Zertifizierung bestätigt die Wirksamkeit einer App-gestützten psychologischen Intervention und zusätzlich die Qualitätsaspekte Transparenz, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und die Professionalität involvierter Personen einschließlich einer ethischen Verpflichtung. Für den Prüfungsprozess in Frage kommen digitale psychologische Gesundheitsangebote, die in qualifizierter Weise das psychische Wohlbefinden positiv beeinflussen sowie Transparenz und Sicherheit für Patienten gewährleisten.

Die Zertifizierung bestätigt die Wirksamkeit einer App-gestützten psychologischen Intervention und zusätzlich die Qualitätsaspekte Transparenz, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und die Professionalität involvierter Personen einschließlich einer ethischen Verpflichtung. Für den Prüfungsprozess in Frage kommen digitale psychologische Gesundheitsangebote, die in qualifizierter Weise das psychische Wohlbefinden positiv beeinflussen sowie Transparenz und Sicherheit für Patienten gewährleisten.

Es werden drei Varianten der Zertifizierung angeboten. Das Gütesiegel „Geprüfte Psychologische Online-Intervention“ (GPOI) des BDP gibt es in zwei Formen, für heilkundliche psychologische Dienstleistungen und für psychologische Dienstleistungen außerhalb der Heilkunde“ jeweils mit der Bestätigung der Kompetenz eingesetzter Personen.

Das Gütesiegel „Geprüfte Psychologische App“ (GPA) des BDP bezieht sich auf alle oben angeführten Qualitätsaspekte und bestätigt deren Vorliegen und die positive Wirkung einer App ohne einen zusätzlichen Einsatz von Personen.

Infoblatt (PDF)

Kriterien (PDF)

Informationen zur Verwendung des Gütesiegels

Das Siegel wurde unter der Voraussetzung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in den Antragsunterlagen erteilt. Seine Gültigkeit entfällt bei Verletzung der dort festgelegten Kriterien und Verpflichtungen sowie den nachfolgenden Bestimmungen.


Änderungen an der App oder der technischen und organisatorischen Struktur der besiegelten internetbasierten Anwendung bedürfen der vorherigen Prüfung und Bestätigung, dass die Qualität weiterhin gegeben ist. Bis zu drei Veränderungen mit geringer Relevanz können unter Beibehaltung des bestehenden Siegels mit der bereits bestätigen Prüfqualität beantragt werden. Bei mehr als drei Veränderungen oder bei Veränderungen größeren Umfangs, ist ein Rezertifizierung-Antrag erforderlich. Der Aufwand und die Prüfungskosten entsprechen dann dem Umfang des Erstantrages.


Über die Einordnung von Änderungen als Änderungen mit geringer relevanter Relevanz und zur Notwendigkeit eines Rezertifizierung-Antrages entscheidet der Zertifizierungsausschuss im Rahmen des Änderungsantrages.

Veränderungen beim eingesetzten Personal müssen gemäß den Bestimmungen in den Antragsunterlagen zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach der Siegelerteilung dann jeweils zum Ende des Folgejahres mitgeteilt werden.


Die Verwendung des Gütezeichens GPOI im Rahmen von irreführender Werbung oder im Kontext von irreführenden Versprechungen, beispielsweise bezüglich einer Effektivität bei Themen und Anwendungen, für die das Zeichen nicht geprüft wurde, ist nicht erlaubt und rechtfertigt den Entzug des Siegels.


Sofern die Gültigkeit des Siegels entfallen ist, ist eine werbliche Verwendung nicht mehr möglich und die Rückgabe des Siegels bis spätestens nach einem Zeitraum von drei Monaten erforderlich.


Über den Entzug des Siegels bei Verletzung der festgelegten Kriterien und vorgenannten Bestimmungen entscheiden der Vorstand des BDP, ggf. auf Basis von Empfehlungen des Zertifizierungsausschuss, des Ehrengerichtes des BDP oder anderer relevanter
Gremien (Approbationsbehörden etc.).

Gültigkeitsdauer und Rezertifizierung der App an sich

Die Gültigkeitsdauer der App-Zertifizierung verlängert sich automatisch um 1 Jahr. Mit dem Erstantrag verpflichten Sie sich als App-Anbieter zur Mitteilung von jeglichen relevanten Programmänderungen, die eine Rezertifizierung erfordern, in denen der
Zertifizierungsausschuss Auswirkungen auf die bereits geprüfte Effektivität prüft. Die Rezertifizierung muss vom Inhaber der Online-Intervention eigeninitiativ beantragt werden. Möglich sind stichprobenartige Überprüfungen oder solche auf Basis von Verdachtshinweisen.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen

Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen