Stellungnahme zur umstrittenen „Rasterpsychotherapie“
Psychotherapie ist nach internationalen, wissenschaftlich begründeten Leitlinien ein bedeutender Faktor in der Behandlung psychisch Erkrankter. Psychische Erkrankungen nehmen an Relevanz in unserer modernen Gesellschaft weiter zu und stellen z. B. den zweithäufigsten Grund für Frühberentungen dar. Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie wird deutlich, welche Bedeutung die Psychotherapie für die Versorgung der Bevölkerung hat und haben wird.
Die in Deutschland gültige, gesetzlich verankerte sog. Psychotherapierichtlinie schreibt hierbei eine individuelle Therapieplanung in Absprache mit der betroffenen Patientin oder dem betroffenen Patienten vor. An die Stelle von individueller Diagnose und individueller Behandlungsplanung soll anscheinend künftig die psychotherapeutische Behandlung durch grobe Raster gesteuert werden. Diese Raster begrenzen den Umfang und die Intensität der psychotherapeutischen Behandlung. Passt eine psychisch erkrankte Person nicht ins Raster, muss eine Behandlung dann ggf. vorzeitig abgebrochen werden.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll offenbar der G-BA prüfen, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ durch Vorgaben reguliert werden kann. Schon zum wiederholten Male greift der Gesetzgeber die Behandlung psychisch Erkrankter an. Hier stellt der BDP ein fragwürdiges Vorgehen im Kontext demokratischer Willensbildung fest, wenn auf den „letzten Drücker“ Einschübe in fast finale Gesetzesprozesse vorgenommen werden.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) mit seiner Untergliederung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) fordert, die Qualität der Behandlung psychisch Erkrankter zu erhalten und die genannten ad hoc Regularien ersatzlos zu streichen (siehe auch Pressemitteilung).