Reform der Bedarfsplanung: Noch immer zu wenig Psychotherapeuten auf dem Land

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 seine Reform der Bedarfsplanung vorgestellt: Unter den rund 3.500 neuen Niederlassungsmöglichkeiten befinden sich lediglich 800 für Psychotherapie. Obwohl laut einem vom Gesetzgeber geforderten wissenschaftlichen Gutachten mindestens 1.200 bis 1.700 Neuzulassungen für diesen Bereich gefordert wurden.

Die Reformpläne bleiben weit hinter den berechneten Ergebnissen zurück. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) geschah diese Einsparung auf Druck der Krankenkassen.
 

Ungerecht bleibt die schlechtere Versorgung mit Psychotherapie in ländlichen Gebieten, obwohl hier psychische Erkrankungen ähnlich häufig sind wie in Ballungsgebieten. In Großstädten sollen rund 35 Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stehen, in ländlichen Regionen sind es derzeit nur ca. 19.

„Wir kritisieren die von den Berechnungen des gesetzlichen Gutachtens stark abweichende Anzahl der Neuzulassungen im Bereich Psychotherapie. Gerade im ländlichen Bereich werden hierdurch weiterhin zu lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz konserviert“, erklärt Susanne Berwanger vom VPP.

Positiv hingegen ist die Tatsache, dass es genügend Nachwuchs im Bereich Psychotherapie gibt, um die neuen Zulassungen zu besetzen. Im ärztlichen Bereich können dagegen bundesweit aktuell 2.600 Hausarztstellen nicht nachbesetzt werden.

Weiterhin wird der ärztliche Zweig im Bereich Psychosomatik und Psychotherapie gestärkt: Neu sind Mindestquoten, z.B. für Fachärztinnen und Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie. In Planungsbereichen, in welchen die Mindestquote nicht erreicht wird, können sich Bewerbende in dem sonst gesperrten Bereich niederlassen. Für Fachgebiete wie Kardiologie oder Rheumatologie werden Maximalquoten eingeführt.

Unsere Gesellschaft befindet sich in einem Wandel. Psychische Erkrankungen nehmen an Bedeutung zu und sind bereits heute die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit oder Berentung. Diesem Wandel muss sich unsere Gesellschaft stellen. Aktuell wird dies von Politikerseite noch geleugnet.

„Lange Wartezeiten im Bereich ambulanter Psychotherapie werden zum Teil unangemessen durch ‚Fehlverhalten‘ von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erklärt – zu geringe Praxisauslastung, Benachteiligung schwerer Erkrankter. Erfreulich ist, dass Betroffene selbst insgesamt schneller angemessene Psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen“, so Berwanger abschließend.

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