BDP sieht Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in Gefahr
Pressemitteilung
Berlin, 21.04.2026: Mit dem Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (BStabG) legt das Bundesgesundheitsministerium seine Pläne zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor, die im Kern vor allem massive Einsparungen in allen Leistungsbereichen vorsehen. In besonderem Maße davon betroffen ist die ambulante Psychotherapie, die bereits in den vergangenen Jahren systematisch unterfinanziert und finanziell abgewertet wurde. Den Verbänden und Institutionen wurde zu diesem wichtigen Thema nur eine extrem kurze Stellungnahmefrist eingeräumt.
Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen wie die Rückführung in die Budgetierung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen, die dauerhafte Begrenzung von Vergütungssteigerungen sowie die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien, sind kein Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung, sondern das programmatische „Aushöhlen“ eines gesellschaftlich hochrelevanten Versorgungsbereiches im Gesundheitswesen.
Die geplanten Kürzungen gefährden zudem nicht nur die Sicherung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen und wirtschaftliche Existenz psychotherapeutischer Praxen, sondern untergraben auch die politischen Ziele der Bundesregierung in den Bereichen Prävention, Gleichstellung und Fachkräftesicherung und sorgen bei Arbeitsunfähigkeit oder stationär notwendigen Behandlungen auch für hohe Folgekosten in weiteren Sozialsystemen.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) fordert daher die Rücknahme der geplanten Kürzungen. Unverhältnismäßig hohe Einsparmaßnehmen im GKV-System gefährden die Zukunft der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Was es braucht ist ein wissenschaftlich fundiertes versorgungsorientiertes Maßnahmenpaket.
„Bei nur kurzfristig gedachten Lösungsversuchen für Einsparungsmöglichkeiten wird oft das langfristige gesamtgesellschaftliche Einsparpotenzial psychotherapeutischer Leistungen nicht mitgedacht. Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro spart an anderer Stelle gleich mehrere Euro ein.“, erläutert die VPP-Vorsitzende Dr. Johanna Thünker.
Hinzu kommt, gerade mal 0,7 % der GKV-Gesamtausgaben entfallen auf die ambulante Psychotherapie. „Die vorgesehen Maßnahmen verschärfen die Abwärtsspirale der strukturellen Benachteiligung der Psychotherapie weiter und gefährden die psychotherapeutische Versorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen“, erläutert die stellvertretende VPP-Vorsitzende Heike Bott.
In seiner aktuellen Ausführung würde das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu einer deutlichen Reduktion des psychotherapeutischen Angebots in Deutschland beitragen. Vor dem Hintergrund eines stetig steigenden Bedarfs in Zeiten multipler Krisen wäre dies ein verheerendes Signal.
Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
Hier geht es zur Stellungnahme.