Überbordende Bürokratie – fraglicher Effekt für die Behandlung!

Geplante Qualitätssicherung wird zum Bürokratie-Monster

Pressemitteilung

Düsseldorf, 28. Oktober 2025: Psychotherapeut*innen aus Nordrhein-Westfalen kritisierten das Modellprojekt „Qualitätssicherung (QS) in der ambulanten Psychotherapie“. Bei der zweiten Regionalkonferenz des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf diskutierten die Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeut*innen die bestehenden Probleme bei der Umsetzung. „Das neue QS-Verfahren führt dazu, dass wertvolle Zeit, die für die Behandlung der Patient*innen benötigt wird, für zusätzliche und überflüssige Bürokratie aufgewendet werden muss,“ kritisierten die Teilnehmer*innen. An der IQTiG- Regionalkonferenz beteiligten sich 100 Psychotherapeut*innen vor Ort sowie 800 online. Viele teilnehmende Psychotherapeut*innen zeigten ihren wachsenden Unmut durch T-Shirts mit Slogans wie „Qualität ja bitte! Datenmüll nein Danke!“, „Therapie statt Bürokratie!“ oder „Behandeln statt verwalten!“. 

Erhebliche Mängel beim QS-Verfahren 

Das durch das IQTiG entwickelte QS-Verfahren weist erhebliche Mängel auf. Die Qualitätsindikatoren der QSAmbPT sind für die ambulante Psychotherapie nicht evaluiert und können die Behandlungsqualität weder abbilden noch verbessern. Durch die Abfrage der Dokumentation der Psychotherapeut*innen zu ihren Praxisprozessen wie auch durch Patientenbefragungen, werden umfangreiche Daten produziert, obwohl bislang keine konkreten Hinweise auf Versorgungsdefizite vorliegen. Da die Rückmeldungen erst Monate nach der Behandlung in der Praxis eintreffen, lassen die Daten keine validen Rückschlüsse auf einzelne Behandlungen zu. Die das QS-Verfahren auslösenden Kriterien sind unausgereift. So werden Unmengen an Daten erfasst, die irrelevant sind und nicht ausgewertet werden. Eine Korrektur des Missstandes, dass ein Teil der Daten aus technischen Gründen nicht erfasst und ausgewertet werden kann, hat das IQTiG erst für 2027 in Aussicht gestellt. 
                                                                                  
Vorhandene Qualitätssicherung stärken

Die bereits bestehenden und regelhaft eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen in der ambulanten Psychotherapie hingegen helfen konkret und direkt, die laufende Behandlung zu verbessern: eine qualifizierte psychotherapeutische Sprechstunde, das Antrags-, Genehmigungs- und Gutachtenverfahren, Fallbesprechungen in Supervision und/oder Intervisionsgruppen, Verlaufsdiagnostik und Qualitätszirkel. Es gibt in vielen Praxen bereits Feedbacksysteme und für Patient*innen über die Kammern eine Anlaufstelle.

Psychotherapeut*innen fordern Aussetzen des QS-Verfahren in NRW

Die unterzeichnenden Berufsverbände fordern im Zuge der Bürokratie-Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, das Modellprojekt „QS in der ambulanten Psychotherapie“ auf den Prüfstand zu stellen, auszusetzen und im SGB V zu streichen: der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), und der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP).

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bvvp
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Mobil: 0177 6575445
Telefon: 030 88725954

DGPT
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Telefon: 030 887163930

DGVT
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schneider@dgvt.de
Telefon: 07071 943497

DPtV
Hans Strömsdörfer
presse@dptv.de
Mobil: 0157 73744828
Telefon: 030 23500927

VPP im BDP
Bettina Genée
presse@bdp-verband.de
Telefon: 030 - 209166620

Hier geht es zur Stellungnahme.
Hier geht es zum Positionspapier des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) zum QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

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VPP-Berufspolitik
Vertragspsychotherapie
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Psychotherapie
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