Qualitätsstandards für psychologische Gutachten

Der Föderationsvorstand hat am 18. Oktober 2017 die neuen "Qualitätsstandards für psychologische Gutachten" verabschiedet. Diese Standards sind als Mindestanforderungen an ein psychologisches Gutachten zu verstehen. Die vorliegenden Standards ersetzen die „Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten“ der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen von 1988."

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