PM: Stellungnahme des BDP zum Schutz vor rechtsextremen Bedrohungen und zur Bekämpfung dieser

Der BDP wandte sich an den Schleswig-Holsteinischen Landtag mit einer Stellungnahme zu den Anträgen
Drs 19/1605 Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen Rechtsextremismus und
Drs 19/1664 Rechtsextreme Bedrohungen bekämpfen

Der BDP begrüßt die Initiativen zum Schutz vor rechtsextremen Bedrohungen und zur Bekämpfung dieser Bedrohungen. Zu den in den Anträgen angesprochenen Themen möchten wir uns wie folgt äußern.

Die Bedrohung durch Rechtsextremismus und die Entwicklung rechtsextremistischer Einstellungen in Deutschland hat bedenkliche Ausmaße angenommen. Einerseits scheint eine Stabilisierung in der Verbreitung dieser Einstellungen eingetreten zu sein, andererseits werden Verfestigungen bei diesen Einstellungen und eine Zunahme an extremeren Formen von rechtsextremer Bedrohung und Gewalttaten berichtet. Aktuelle Forschungsergebnisse werden in der Anlage zu dieser Stellungnahme skizziert.

Vor dem Hintergrund, dass der Rechtsextremismus in Deutschland eine stabile und dauerhafte Dimension darstellt und nach den jüngsten Erfahrungen mit Drohungen im Wahlkampf sowie verbreitet im Zusammenhang mit öffentlichen Ämtern und bei öffentlichen Äußerungen erscheint es geboten, das Gewaltmonopol des Staates zu betonen und Betroffene von massiven politisch motivierten Anfeindungen stärker zu schützen. Zur Erhaltung eines bürgerschaftlichen bzw. demokratischen Engagements müssen sich Menschen dabei frei und sicher fühlen können. Ängste und Rückzugstendenzen stellen auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Bedrohung dar.

Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit oder gar gegen das eigene Leben führen bei den Betroffenen zu akuten Reaktionen und langfristig hohen psychischen Belastungen. Neben starker psychischer Verunsicherung, Gefühlsschwankungen und eintretenden Ängsten schränken sich Menschen, die sich bedroht fühlen, sehr stark ein in ihren Lebenstätigkeiten und erleben rasch einen krisenhaften Einbruch in ihrer Lebensqualität. Unabhängig davon, ob in der jeweiligen beruflichen Rolle bereits Anfeindungen erlebt wurden oder relativ wahrscheinlich damit zu rechnen ist, sind Belastungen, die sich aus Todesdrohungen ergeben, extrem. Sie lösen bei vielen Menschen intensive Belastungsreaktionen und psychische Krisen aus. Aus psychologischer Sicht ist es sinnvoll und notwendig, die Betroffenen im Umgang mit solchen Bedrohungen und der Rückgewinnung des Gefühls persönlicher Sicherheit und Gelassenheit zu unterstützen. Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und Aufklärung über Art und Ausmaß der Bedrohung sind eine Seite der Medaille, die beratende psychologische Unterstützung bei der Bewältigung der Belastungen ergänzt die notwendige Tätigkeit der Sicherheitsbehörden.

Im Hinblick auf Hemmschwellen zur Inanspruchnahme allgemein und zur Mitteilung der eigenen Belastung und des Umgangs im Besonderen erscheint die Beauftragung von unabhängigen Beratungsstellen/Beratenden eine sinnvolle Möglichkeit. Dabei sind zur adäquaten Unterstützung insbesondere eine psychologische Grundkompetenz und Erfahrungen im Umgang mit Krisen, Ängsten und der Verarbeitung extremer Ereignissen wesentliche fachliche Voraussetzungen.

Bedeutsam ist die Möglichkeit einer schnellen Inanspruchnahme nach dem Erleben der Bedrohung. Im Hinblick auf die Mitteilung dieser im Rahmen bekannt gewordener „Todeslisten“ sollte diese vorgesehen werden. Ein strukturelles Angebot zur schnellen Inanspruchnahme ist sinnvoll. In diesem Zusammenhang könnten Register hochspezialisierter Psychologinnen und Psychologen in den Bereichen Gesundheit und Beratung sowie Unterstützungsleistungen, wie sie im Rahmen von Opferhilfe bzw. -entschädigung gewährt werden, Lösungen bieten.

Bedrohung durch rechtsextreme Einstellungen in Deutschland

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