Angebote für Klinische und Psychotherapie

Für Klient*innen und Patient*innen

Der BDP ist ein Berufsverband und richtet sich mit seinen Angeboten in erster Linie an Berufsausübende. Selbstverständlich werden aber auch Informationen für Klient*innen, Patient*innen und Gesellschaft entwickelt. Neben eigenen Registern pflegt der BDP professionelle Kontakte für Endverbrauchende.

Netzwerk und Mitwirken

Fachgruppen der Sektion Klinische Psychologie:

Die Sektion Klinische Psychologie lebt von der fachlichen Kompetenz ihrer Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der klinisch-psychologischen Tätigkeit.
Sektionsmitglieder können Wahl zu einer oder mehreren Fachgruppenmitgliedschaften mitteilen.

Regionalvertretungen der Sektion der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP:

Eine VPP-Regionalvertretung besteht gemäß Satzung aus einer bzw. einem Regionalvorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretenden. Sie sollen die VPP-Aufgaben auf Ebene der Bundesländer, der Psychotherapeutenkammern sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen wahrnehmen.



Materialien

Empfehlungen für den Umgang mit belastenden Ereignissen

Psychosoziale Akuthilfe für Betroffene bei lang andauernden Großschadenslagen

Umgang mit geistig behinderten Menschen in Krisensituationen

Weitere Materialien



Veröffentlichungen zum Thema

VPP informiert: Videositzungen nun vereinfacht auch außerhalb der Praxisräume möglich

Aufgrund einer Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung zur Stärkung der Telemedizin (§ 24 Abs. 8 Ärzte-ZV) können Videositzungen ab sofort auch außerhalb des vertragspsychotherapeutischen Praxissitzes durchgeführt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen (Einhaltung von Anforderungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht) eingehalten werden.

Es gelten die Regelungen und Mengenbegrenzungen für die Videotherapie und es gilt eine (Mindest-)Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz (§ 19a Abs. 1 Satz 2 und 3 Ärzte-ZV). Die Auslagerung der Praxisräume (zum Beispiel ins „Homeoffice“) müssen bei der jeweiligen KV angezeigt werden. Hierfür gelten je nach KV unterschiedliche Regularien. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen KV nach der Vorgehensweise. Wir arbeiten daran, im Mitgliederbereich in Kürze mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.

Bislang ist bekannt, dass folgende Kriterien erfüllt werden müssen, um Videosprechstunden aus dem Homeoffice zu absolvieren:

  1. Die ausgelagerten Untersuchungs- und Behandlungsräume befinden sich in räumlicher Nähe zum Ort der Niederlassung (Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten).
  2. Die Videosprechstunden findet in einem, für Dritte nicht zugänglichen Behandlungsraum nach § 17 Abs. 5 Psychotherapie-Vereinbarung statt (zum Beispiel abgeschlossenes Büro).
  3. Die Bedingungen des Datenschutzes und Zugangs der Räumlichkeiten durch Dritte nach § 1a Nrn. 17, 18, 20 und 21 BMV-Ä sind erfüllt.
  4. Die Voraussetzungen der Anlage 31b zum BMV-Ä der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde sind erfüllt.

Der VPP empfiehlt eine gute Planung der Videosprechstunden außerhalb Ihrer Praxis, die die Räumlichkeiten und technische Anforderungen an Hard- und Software betrifft und die eigene Überprüfung die 30-Prozent-Regulierung einzuhalten, um keine Honorarabzüge zu riskieren.

Mareike van Diepen
VPP Vorstand

Veröffentlicht am:
Kategorien:
SK VPP
Ambulante Versorgung
Vertragspsychotherapie
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Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

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