2. Praxistreff: Festlegen von Arbeitsbereichen / Video vom 24. Oktober 2025
In diesem Praxistreff widmen wir uns dem zweiten Schritt der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Dem Festlegen von Arbeitsbereichen.
Mit der Definition der zu analysierenden Arbeitsbereiche steht und fällt die Wirksamkeit der nachfolgenden Schritte. Entsprechend empfiehlt die GDA diese Einteilung noch vor der Festlegung der Methodik vorzunehmen. Erfolgt eine zu grobe Einteilung, ist es unwahrscheinlich die Gefährdungen an ihrer Quelle zu identifizieren. Ist die Einteilung zu fein, sind bspw. Datenschutz / Anonymität gefährdet. Ist die Einteilung gut gelungen, fördert sie Zufriedenheit und Akzeptanz im Prozess.
