Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache

Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache gehören zu den häufigsten Entwicklungsstörungen. Sie werden in der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) unter dem Code F80 geführt.
In fachspezifischen Journalen werden sie häufig als „Spezifische Sprachentwicklungsstörung“ (englisch: Specific Language Impairment, SLI) bezeichnet. Es handelt sich dabei um Störungen im normalen Muster des Spracherwerbs von frühen Entwicklungsstadien an, die nicht neurologischen Veränderungen oder sensorischen Beeinträchtigungen, wie etwa einer Hörstörung, anderen organischen Defekten, einer Intelligenzminderung (nonverbaler IQ ≤ 85) oder Umweltfaktoren zuzuschreiben sind.

Im englischsprachigen Raum wurde nun der Terminus SLI durch „Developmental Language Disorder“ (DLD) ersetzt - Ergebnis eines sog. DELPHI-Prozesses unter Einbezug von internationalen englischsprachigen Fachleuten aus Wissenschaft und medizinisch-therapeutischer Praxis aus sechs Ländern (Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, United Kingdom, USA). Kognitive Fähigkeiten im nonverbalen Bereich sind für die Diagnose einer DLD nicht mehr zwingend. Statt der Normalitätsannahme und der o.g. Exklusionskriterien wird nach verursachenden Faktoren, Risikofaktoren und Begleiterscheinungen getrennt.

In Anlehnung an diesen Sachverhalt haben in diesem Jahr Christina Kauschke und Susanne Vogt in Heft 3 von „LOGOS“, der Fachzeitschrift für akademische Sprachtherapie und Logopädie, ein Positionspapier zur Terminologie und Definition von Sprachentwicklungsstörungen publiziert. Sie plädieren für eine Veränderung im Sinne einer deutschsprachigen Terminologie, und zwar sollen unter der großen Kategorie „Kinder mit Unterstützungsbedarf Sprache/Kommunikation“ (KUSK; englisch: Children with specific needs in the domains of speech, language and communication) u.a. die zwei folgenden Diagnosen geführt werden: „Sprachentwicklungsstörung (SES)“ und „Sprachentwicklungsstörungen assoziiert mit (…)“ (z.B. Hörstörung; Autismus-Spektrum-Störung; genetischem Syndrom). In einem weiteren Artikel befasst sich Andrea Dohmen in der genannten Zeitschrift mit dem Prozess der Konsensfindung im englischen Sprachraum sowie der Frage der Übertragbarkeit für Deutschland. Die Neuausrichtung im englischen Sprachraum, so die Autorin, bringe die mit Sprachentwicklungsstörungen im Kindesalter im deutschsprachigen Raum befassten Berufsgruppen in Zugzwang, sich zu positionieren.

Verschiedene Berufsverbände, wissenschaftliche Fachgesellschaften und Expert*innen wurden um Stellungnahme zu den beiden Publikationen gebeten. Abgedruckt waren sieben Stellungnahmen (u.a. der Österreichischen Logopädischen Gesellschaft – logopädieaustria; dem Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie; der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie; der Deutschschweizer Hochschulen mit Logopädiestudiengängen und dem Vorstand des Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband; des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie; der Gesellschaft für Interdisziplinäre Spracherwerbsforschung und kindliche Sprachstörungen im deutschsprachigen Raum). Leider wurde vergessen, den BDP i.d.A. anzufragen, damit auch er eine Einschätzung abgibt.

Zwischenzeitlich gelang es der Unterzeichnenden beim Vorsitzenden der GISKID (Gesellschaft für Interdisziplinäre Spracherwerbsforschung und Kindliche Sprachstörungen im deutschsprachigen Raum e. V.), die sich im Prozess der Konsensfindung im deutschsprachigen Raum als Moderator versteht, das Versäumnis zu klären. Von nun an wird der BDP eingebunden sein und informiert werden (die GISKID hatte in der Vergangenheit zu zwei interdisziplinären Terminologie-Treffen eingeladen, um die bisherige Definition und Terminologie von Sprachstörungen im Kindesalter im deutschsprachigen Raum hinsichtlich ihrer Korrektheit und Einheitlichkeit zu prüfen und ggf. anzupassen).

Die vorgeschlagenen Veränderungen werden beispielsweise von der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP), die beim 2. Terminologie-Treffen ein umfangreiches Statement vortrug, nicht gänzlich mitgetragen. Stellungnahmen von anderen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden sind der Unterzeichnenden derzeit nicht bekannt. Bekannt hingegen ist, dass beim zweiten Terminologie-Treffen eine Planungsgruppe gebildet wurde. Diese wird analysieren, ob alle relevanten Berufsgruppen und Forschungsrichtungen ausreichend vertreten sind und ob auch der deutschsprachige Raum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angemessen vertreten ist. Dann wird sie - vergleichbar zum Vorgehen der englischsprachigen Community - ein DELPHI-Verfahren vorbereiten. An diesem sollen neben Teilnehmer*innen der bisherigen Treffen auch die Mitglieder der AWMF-Leitliniengruppe zur „Therapie von Sprachentwicklungsstörungen (SES) unter besonderer Berücksichtigung umschriebener Sprachentwicklungsstörungen (USES) - Interdisziplinäre S3-Leitlinie“ teilnehmen.

Da die Unterzeichnende den BDP und die Sektion Klinische Psychologie in der AWMF-Leitliniengruppe vertritt, ist sichergestellt, dass der BDP an dem terminologischen und diagnostischen für praktisch tätige Psycholog*innen im Kindesalter wichtigen Prozess nicht übergangen wird. Das für Januar 2020 avisierte, dritte Terminologie-Treffen, hat nicht stattgefunden, weil sich die Steuerungsgruppe im Terminologie-Diskurs uneinig ist und nun zum Konsensfindungsprozess aus sämtlichen deutschsprachigen Ländern ExpertInnen hinzuziehen möchte. Sobald die Planungsgruppe dem BDP weitere Informationen vorlegt, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Christiane Kiese-Himmel
Fachpsychologin für Klinische Psychologie BDP, Approbierte Psychotherapeutin

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