BDP sieht Notwendigkeit der Verbesserung bei der Umsetzung der nationalen Suizidpräventionsstrategie

Verband empfiehlt zeitnahe Weiterführung des Gesetzgebungsprozesses zum Suizidpräventionsgesetz zur Eindämmung und Verhinderung von Suiziden in Deutschland

Pressemitteilung zum Welttag der Suizidprävention 2025

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Berlin, 10.09.2025: Knapp über 10.300 Menschen beendeten im Jahr 2023 ihr Leben durch einen Suizid (Quelle: Statistisches Bundesamt) und es gab über 100.000 Suizidversuche. In den vergangenen 10 Jahren starben 96.600 Menschen durch Suizid und es fanden über 1.000.000 Suizidversuche statt (Quelle: Nationales Suizidpräventionsprogramm). Zahlen, die eine deutliche Sprache sprechen und zeigen, dass der Prävention in diesem Bereich nach wie vor eine besonders große Bedeutung zukommt.

Die Organisationen und Fachgesellschaften im Themenfeld Suizid, einschließlich des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), fordern deshalb seit langem eine umfassende Verankerung der Suizidprävention im Rahmen eines Suizidpräventionsgesetzes. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum § 217 StGB aus dem Jahr 2020 ist es Aufgabe des Gesetzgebers, ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken zu entwickeln und für die Umsetzung des Konzepts zu sorgen. 

Im Juli 2023 hatte der Deutsche Bundestag dann auch fraktionsübergreifend einem Entschließungsantrag zur Förderung der Suizidprävention mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Im Mai 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium die Nationale Suizidpräventionsstrategie auf den Weg gebracht, die wichtige Aspekte zur Verbesserung der Suizidprävention zwar vorsieht, Finanzierungsfragen und verbindliche Maßnahmen aber weiterhin offenlässt. 

„Vor dem Hintergrund der seit Jahren gleichbleibend hohen Zahlen bei Suiziden in Deutschland sieht der BDP vor allem die Notwendigkeit einer Stärkung der suizidpräventiven Strukturen sowie auch deren Finanzierung in Deutschland“, erläutert Fredi Lang, Leiter der Abteilung der Fach- und Berufspolitik beim BDP und erklärt weiter, „damit Menschen in suizidalen Krisen aufgefangen werden können, braucht es einen Ausbau an niedrigschwelligen und qualifizierten suizid-präventiven Hilfsangeboten.“ 

Hier könnte die Einrichtung einer bundesweiten Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle helfen sowie ein Verzeichnis aller Hilfsangebote, ein rechtlicher Anspruch auf kostenfreie Beratung und bundeseinheitlicher Zugang, die Förderung der Forschung und Verankerung in der Aus- und Fortbildung. Auch die Unterstützung von Hinterbliebenen gehört dazu, ebenso wie die Berücksichtigung suizidpräventiver Aspekte über den Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens hinaus. 

Anfang Januar 2025 hatte die frühere Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention vorgelegt. Im Zuge der Neubildung der Bundesregierung wurde die gesetzliche Regelung für eine sinnvolle und effektive Suizidprävention noch nicht weiterverfolgt.
Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die nur ressortübergreifend wahrgenommen werden kann. Für eine nachhaltige Verbesserung der nationalen Suizidpräventionsstrategie empfiehlt der Verband deshalb eine Weiterführung des Gesetzgebungsprozesses und zeitnahe Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Mail: presse@bdp-verband.de

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Psychologie in Krisen
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