FAQ
Unterschiede zwischen Psychologinnen/Psychologen und Fachärztinnen/Fachärzten für Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Psychologin/Psychologe

Psychologinnen und Psychologen haben ein fünfjähriges Psychologiestudium absolviert und sich dabei für mehrere traditionelle Anwendungsfelder (Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie). Sie haben in mindestens einem der Felder, bzw. häufiger in zwei Anwendungsfeldern der Psychologie durch eine hohe Zahl von Leistungspunkten eine vertiefte Kompetenz erworben.

Psychologische Kompetenz ist in vielen Berufsbildern erforderlich und daher auch in ärztlichen Profilen vertreten. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung ist vor über 20 Jahren die Berufsgruppe der Nervenärztinnen/ Nervenärzte durch psychotherapeutische fachärztliche Profile ergänzt worden. Unterschiede zum Beruf Psychologin/Psychologe und Psychologischer Psychotherapeutin/Psychotherapeut bestehen insbesondere in der fünfjährigen grundständigen akademischen Ausbildung in Medizin bzw. Psychologie.


Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

Als grundständige Ausbildung liegt hier ein vollständiges Medizinstudium vor, das die Grundlagen im Bereich der Medizin vermittelt. Die Psychologie spielt im Studium der Medizin eine eher geringe Rolle; methodische Kompetenzen im Bereich der Statistik werden in Ansätzen vermittelt. Zentraler Bestandteil der Basiskompetenz ist ein umfangreiches Wissen über körperliche und somatische Zustände und Prozesse.
Aufbauend auf dem Status eines Arztes/einer Ärztin kann eine fachärztliche Weiterbildung in verschiedenen Bereichen absolviert werden. Die fachärztlichen Weiterbildungen im Bereich der Psychotherapie und Psychosomatik und psychiatrische Weiterbildungen dauern nach der neuen Weiterbildungsordnung fünf Jahre. Beide finden berufsbegleitend in Kliniken und Praxen statt und enthalten daher einen sehr hohen Anteil an praktischer Tätigkeit, Supervision und Selbsterfahrung und eine eng definierte Menge an spezifischer Theorie im Kontext psychischer Erkrankungen und deren Behandlung (nach der WBO von 2021):

  • 125 Std. Theorie Facharzt Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
  • 140 Std. Theorie Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
  • 240 Std. Theorie Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Psychotherapeutin/Psychotherapeut

Seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2020 besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Psychologiestudiums die Vertiefung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie bereits im Grundstudium zu wählen und sich explizit auf dieses Anwendungsfeld zu spezialisieren, um dann eine Approbationsprüfung machen zu können, deren Bestehen zur Berechtigung führt, sich als Psychotherapeutin/Psychotherapeut bezeichnen zu dürfen. Die für diese Approbationsprüfung in der Approbationsordnung vorausgesetzten Studieninhalte entsprechen etwa zu zwei Dritteln denen des Psychologiestudiums und zeichnen sich durch kleinere Besonderheiten, beispielsweise Pharmakologie, Geschichte der Pädagogik, Berufsrecht inhaltlich aus.
Die deutschen Universitäten bieten aktuell Studiengänge an, die sowohl die Voraussetzungen für ein Psychologiestudium erfüllen, als auch zur Teilnahme an der Approbationsprüfung berechtigten, sodass die Absolvierenden sowohl Psychologinnen/Psychologen mit Konzentration auf Klinische Psychologie sind, als auch Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten werden können. Inwiefern die Studienlandschaft in Deutschland davon in Zukunft abweicht und welche Profile aus dem europäischen Ausland die Voraussetzungen für die Spezialisierung in Psychotherapie erfüllen, nicht jedoch die Inhalte in Psychologie, ist aktuell noch offen. Die gesetzliche Regelung zur Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut selbst erlaubt es, dass eine Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut erteilt werden kann, ohne dass zwingend die Anforderungen an das Kompetenzprofil Psychologin/Psychologe erfüllt sein müssen. Insbesondere die Anforderungen im Hinblick auf die Methodenkompetenzen und die Grundlagenfächer Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie liegen weit unter den deutschen Empfehlungen für Psychologiestudiengänge. Es ist daher zukünftig nicht mehr automatisch gesichert, dass unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut auch ein vollständiges Kompetenzprofil in Psychologie auf Diplom bzw. Masterniveau, wie es üblicherweise erwartet wird, vorliegt.

Die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist seit der gesetzlichen Neuregelung 2020 mit unterschiedlichen Kompetenzen und Niveaus verbunden. Einen Überblick mit Fragen und Antworten zu verschiedenen psychologischen Profilen im Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.

Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen