Titelschutz des BDP: „Fachexperte für Psychologie“ ohne qualifizierte theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie nicht möglich

Titelschutz des BDP: „Fachexperte für Psychologie“ ohne qualifizierte theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie nicht möglich.

OLG Karlsruhe 07.09.2007 Aktenzeichen 4 U 24/07

Um den gesamten Inhalt lesen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte melden Sie sich an.

Noch kein Mitglied? Hier erfahren Sie mehr.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
BDP-Mitglieder
Psychologie und Recht
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen