Telefonberatung und Anbieterkompetenzen

Tipps für Anrufer von "Psycho-Hotlines"

Wie gut kann man sich auf Aussagen im Internet verlassen?

Man sagt, Papier ist geduldig; - für Angebote im Internet gilt dies nicht minder. Während z.B. bei Einträgen im Telefonbuch und bei der Anmeldung eines Gewerbes geschützte Berufsbezeichnungen beachtet und kontrolliert werden, ist für den Inhalt einer Webseite nur der Betreiber verantwortlich tätig.
Dies führt bei einen Teil der Anbieter zur kreativen Auswahl von ungeschützten Bezeichnungen und häufigen Verwendung von Adjektiven an Stelle eines universitären Titels oder einer bekannten Berufsbezeichnung. Ähnlichkeiten sind nicht zufällig, sondern dienen der Werbung für die eigene Kompetenz.

Beispiele für Bezeichnungen, die jeder auch ohne Ausbildung verwenden kann:

Therapeut, Kurzzeit-Therapeut, Berater, psychologischer Berater, Coach, persönlicher Berater etc.
Für Verbraucher wird es dadurch schwierig, zwischen verschiedenen Ausbildungsprofilen und Kompetenzen deutlich zu unterscheiden und eine Entscheidung zu treffen.

Qualifikationskriterien für die Auswahl einer professionellen psychologischen Beratung

Die Titel Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut und deren alltagssprachliche Bezeichnungen Psychologe/Psychologin und Psychotherapeut sind geschützt und werden an staatlich anerkannten Hochschulen und Ausbildungsinstituten mit fachlich hochwertigem Personal und Ausbildungsordnungen erworben. Die weitere Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten umfasst mindestens drei Jahre (4500 Stunden) und setzt an den grundständigen Kenntnissen und erworbenen praktischen Kompetenzen aus dem mindestens 5 Jahre dauernden Psychologiestudium an. Psychologische Psychotherapie darf unter fachlichen und ethischen Gesichtspunkten nicht ohne fundierte grundständige Qualifikation als "Handwerk" in Kurzzeitausbildungen gelernt und dann als Sammlung von Techniken in theoretisch leichtfüßig vermittelter Weise angewendet werden.

Therapeut am Telefon? Eine problematische Werbestrategie

Psychotherapie als Prozess bedarf des persönlichen Kontaktes und kann daher nicht vornehmlich telefonisch oder durch computervermittelte Kommunikation durchgeführt werden. Für Psychologen ist dies in nationalen und europäischen ethischen Richtlinien festgelegt. Am Telefon handelt es sich um Beratungskompetenzen wie Gesprächsführung, Krisenintervention, allgemeines klinisch-psychologisches Wissen und - je nach Beratungsthema - entwicklungspsychologische, gesundheitspsychologische bzw. betriebspsychologische Kenntnisse. Wesentlich ist auch das Bewusstsein über Grenzen des Mediums sowie der eigenen Kompetenzen und Interventionsmöglichkeiten und damit ggf. verbundenen Risiken für den Ratsuchenden (z.B. in Krisenfällen).

Angebote der telefonischen psychologischen Beratung, bei denen therapeutische Qualifikationen im Vordergrund stehen oder eine (psycho-) therapeutische Herangehensweise in der Beratung gar explizit genannt wird, sind mit großer Vorsicht zu betrachten. Ein deutlicher Hinweis zur Unmöglichkeit von Psychotherapie am Telefon gehört zum guten Standard.

Qualitätsmerkmale in der Internetwerbung für telefonische psychologische Beratungs- unsere Tipps:

  1. Angaben zur Ausbildung und Berufserfahrung des Anbieters sollten leicht auf der Homepage zu finden sein. Die Angaben sollten vollständig und klar formuliert sein.
  2. Achten Sie auf
    • fehlende Angaben oder verklausulierte Formulierungen bzw. auf geschützte Titel,
    • klare Angaben zur Anerkennung der Ausbildung und des Ausbildungsinstitutes,
    • klare Angaben zur Dauer der Ausbildungen, Titeln und Urkunden.
  3. Achten Sie darauf, ob die angegebenen Spezialisierungen des Anbieters zu seinen Beratungs- und Behandlungsangeboten passen.
  4. Achten Sie auf praktische Erfahrungen und Mitgliedschaften in seriösen Organisationen.
  5. Schauen sie sich auf der Link-Liste der Homepage um

Anonymität und Vertraulichkeit

Achten Sie auf Berufsgruppen, die nach dem Gesetzbuch zum Geheimnisschutz ausdrücklich verpflichtet sind. Dazu gehören neben Rechtsberufen auch staatlich anerkannte Heilberufe, z.B. Ärzte, Psychotherapeuten sowie Psychologen, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen und Berater in anerkannten Beratungsstellen. Die Strafbewährung mit einer Höchststrafe von 2 Jahren Freiheitsentzug und die strafrechtliche Verfolgung bei bekannt werden ergeben eine starke Sicherheit für Verbraucher bei diesen Berufsgruppen. Darüber hinaus enthalten die ethischen Richtlinien und die Berufsordnungen dieser Berufsgruppen konkrete Vorgaben zu Schweigepflicht, Datensicherheit und Aufbewahrungsfristen, Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher und etliche weitere Standards z.B. zu Sorgfaltspflichten und besonderer Verantwortung gegenüber dem Klienten, Werbung etc.

Wenn Sie Erkenntnisse zu der zwar seltenen, aber immer wieder vorkommenden irreführenden Verwendung der geschützten Bezeichnungen Diplom-Psychologe/Psychologin, Psychologe/Psychologin, Psychologischer Psychotherapeut und Psychotherapeut haben, würden wir uns über eine Mitteilung freuen. Unsere Rechtsabteilung kann hier Abhilfe und damit Sicherheit für Verbraucher

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Stellungnahme
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