Stellungnahme zur Errichtung einer Agentur für Grundrechte

BFB / Verordnungsvorschlag / Errichtung Agentur EU für Grundrechte
Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen u. Psychologen e. V.

Die EU plant, die im Jahr 1998 errichtete Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zum 1. Januar 2007 in eine Agentur für Grundrechte umzuwandeln.

Die Errichtung einer solchen Agentur ist nach Ansicht des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen ein wichtiger und richtiger Schritt. Grundsätzlich erscheint es unterstützenswert, wenn diese Einrichtung die Aufgabe einer unabhängigen Clearing-Stelle einnehmen kann mit der Kompetenz ausgestattet wird, eigenständig Analysen zu erarbeiten.
In wichtigen Arbeitsfeldern der Psychologie ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und Unterstützung der Menschenrechte für professionelle psychologische Arbeit von entscheidender Bedeutung, u.a.

  • in der Gewaltprävention (in vielen Bereichen wie z.B. Familie und Schule),
  • in der Unterstützung sozial benachteiligter Gruppen (Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatung),
  • beim Schutz von besonders gefährdeten Gruppen (Kinder, ältere Menschen, Behinderte),
  • im Strafvollzug,
  • in der Prävention und Mediation innerbetrieblicher Konflikte (Mobbing),
  • bei Arbeit von Polizei und Behörden mit soziokulturellen Minoritäten und Migranten,
  • bei der Therapie der weltweit zunehmenden Opfer politischer Traumatisierung.

Bereits im Jahr 1997 hat der BDP daher die Stelle der Menschenrechtsbeauftragten eingerichtet, die Verstöße gegen die Menschenrechte dort, wo Psychologen ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit begegnen, sammelt, gemeinsam mit anderen Partner öffentlich macht und den Berufsstand für besonders gefährdete Gruppen sensibilisiert.

Die geplante Errichtung der Agentur wertet das Anliegen der Menschenrechte nicht nur innergesellschaftlich durch höhere Sichtbarkeit und regelmäßige, übernationale Einbindung in die Arbeit europäischer Akteure auf. Sie setzt auch Impulse für nationale Behörden, die Menschenrechte sichern sollen, und signalisiert international, dass eine Kooperation mit der EU routinemäßig die Prüfung der Menschenrechtswahrung erfordert.

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