Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vom 15.02.07 hat Armin Traute, Hauptgeschäftsführer des BDP, zum Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Stellung genommen. In dem Brief heißt es ergänzend zum Schreiben des Bundesverbandes der Freien Berufe:

Psychologen bzw. Psychotherapeuten stehen in der Verantwortung gegenüber ihren Klienten und Patienten, die sich meist in schwierigen psychischen Situationen befinden und nicht selten große Probleme haben, sich zu offenbaren.
Bereits die Kontaktaufnahme zu einem Psychologen und später die Offenlegung sehr persönlicher Probleme stellt eine große Überwindung dar; diesbezügliche Hemmungen sind häufig sogar ein Teil des Problems. Psychologen erfahren Dinge, die Klienten selbst vor dem eigenen Partner, Angehörigen, Freund oder Kollege unbedingt geheim halten wollen. Psychologen sehen sich daher fachlich und ethisch in der Pflicht, dem Anspruch ihrer Klienten und Patienten nach Vertraulichkeit gerecht zu werden. Auch die Rechtsordnung trägt dem Rechnung, in dem sie die Psychologen der strafbewehrten Schweigepflicht unterwerfen.

Aus dieser Verantwortung für die Vertraulichkeitsbedürfnisse unserer Klienten und Patienten sehen wir die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs durch die Vorratsdatenspeicherung mit dem Ziel der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung als kritisch an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Psychologen ohne Approbation zum Psychotherapeuten leider kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Daraus folgt, dass es bei den durch die Vorratsdatenspeicherung gewonnenen Kontaktdaten nicht bliebe, sondern infolgedessen Psychologen dann auch als Zeugen über vertrauliche Inhalte vernommen werden können.
Dies beträfe auch zahlreiche Psychologen, die in Kliniken und Beratungsstellen tätig sind. Typischerweise nehmen einkommensschwache und ausländische Bevölkerungsgruppen diese Beratungsleistungen in Anspruch. Es steht zu befürchten, dass gerade dieses Klientel durch ein solches Risiko in einem Umfang abgeschreckt wird, dass der Nutzen solcher psychologischer Dienstleistungen ernsthaft in Frage gestellt wäre.

Wir hegen auch Zweifel, ob die Speicherung von Daten durch private Anbieter einen ausreichenden Schutz vor Missbrauch bietet.

In Abwägung des Nutzens einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung stellen die geplanten Maßnahmen aus unserer Sicht einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Wir schlagen vor, die geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in der Form zu vermeiden, zumindest bis der EuGH über die RL 2006/24/EG entschieden hat, besser noch bis zur Umsetzungsfrist am 15.03.2009. Nicht zuletzt sollte auch das Gutachten zur Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischen Wohnraumüberwachung abgewartet werden, von dem auch für die Vorratsdatenspeicherung ableitbare Erkenntnisse erwartet werden dürfen.

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