Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention“ vom 25.6.2026

Stellungnahme

Berlin, 29.7.2026

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im BDP sehen grundsätzlich und in hohem Maße die Notwendigkeit zur Stärkung der Suizidprävention und begrüßen daher den Referentenentwurf ausdrücklich. Mit ihm bietet sich die Gelegenheit, die 2024 verabschiedete Nationale Präventionsstrategie strukturell und organisatorisch zu stützen bzw. ihre Umsetzung überhaupt erst zu ermöglichen.

Unserer Stellungnahme vorausgeschickt seien zwei Hinweise. Suizidalität entwickelt sich in ei-nem komplexen Zusammenwirken biologischer, psychischer und sozialer Faktoren. Eine wirk-same Präventionsstrategie braucht daher eine sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit

Eine zweite wesentliche Voraussetzung der Präventionsstrategie ist die systematische Zusammenführung aller wissenschaftlich belegten Präventions- und Behandlungsansätze. Hierunter sind psychologische Präventionsangebote ebenso zu verstehen wie die psychotherapeutische Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Im Suizidpräventionsgesetzt werden daher idealerweise neben anderen auch psychologische und psychotherapeutische Versorgungsangebote evidenzbasiertverankert

Die Hinweise des BDP und seiner Fachsektion VPP im BDP (im Folgenden: BDP)
Wie gewünscht orientieren sich unsere Anmerkungen an den Paragraphen des Gesetzentwurfes.

§ 3: Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention

Der Gesetzentwurf sieht eine Laufzeitbegrenzung der Bundesfachstelle für Suizidprävention vor. Der BDP empfiehlt, die Bundesfachstelle dauerhaft zu verankern, da nach den konzeptionellen Arbeiten der Aufbau und die laufende Anpassung der Strukturen zu gewährleisten sind. 

An mehreren Stellen des Referentenentwurfes ist von der Herausforderung die Rede, flächendeckende und verlässliche Lösungen zu schaffen. Auch vor diesem Hintergrund scheint die unbefristete Laufzeit der Bundesfachstelle als relevante Kontaktstelle im BMG für föderale Strukturen geboten.

§ 4: Aufgaben der Bundesfachstelle

  • Die (umfangreiche) Aufgabenliste unterstreicht die Bedeutung der Bundesfachstelle als dauerhafte Instanz mit einer zentralen Aufgabe in der Qualitätssicherung.
  • Der BDP regt an, anlässlich der Einführung einer solchen Fachstelle eine öffentliche Kampagne zur Förderung der allgemeinen Aufmerksamkeit im Umgang mit Suizidalität zu starten. Die eigene Öffentlichkeitsarbeit (und damit Information und Kommunikation, u. a. zum Zwecke der Entstigmatisierung) würde damit als weiterer Punkt der Aufgabenliste hinzugefügt.
  • Die Einrichtung einer bundesweiten, rund um die Uhr erreichbaren Rufnummer wird begrüßt. Die Stärkung regionaler Angebote, auf die die Rufnummer verweist, ist jedoch zu gewährleisten. Dazu gehört der zeitnahe Zugang zu Diagnostik, zu Kriseninterven-tion, niedrigschwelligen Angeboten und die zeitnahe Möglichkeit, psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können. 
  • Der BDP schlägt vor, die thematische Nähe mit anderen, u. a. schon (national oder lokal) vorhandenen Themen und Initiativen zu nutzen. So könnte unter Einbeziehung bereits vorhandener Projekte und Aktivitäten im Themenfeld Einsamkeitsprävention und Depression eine Awareness-Kampagne mit Hinweisen zur Unterstützung für das soziale Umfeld durchgeführt werden. Mit der Adressierung relevanter Themen im Kontext Suizidalität würde der Schwung bei der Arbeitsaufnahme der Stelle begünstigt und mehr Aufmerksamkeit für Suizidalität erzeugt werden können.
  • Der BDP unterstützt besonders eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation und evidenzbasierte Weiterentwicklung der gewählten Maßnahmen, wie u. a. in Nr. 9 angedeutet. 

Einen besonderen Regelungsbedarf sieht der BDP hinsichtlich verbindlicher Übergangs- und Nachsorgestrukturen nach stationären Aufenthalten und Suizidversuchen.

§ 5: Einrichtung eines Fachbeirats bei der Bundesfachstelle
 

  • Absatz 1: Der BDP empfiehlt, den Fachbeirat verbindlich einzuführen. Im Gesetzentwurf ist er als Option vorgesehen. 
  • Absatz 3: Weiterhin betont der BDP die Notwendigkeit einer sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit. Ein dementsprechend besetzter Fachbeirat ist dabei eine sinnvolle Voraussetzung. Aus Sicht des BDP kann die Disziplin Psychologie als Wissenschaft des Erlebens und Verhaltens gemeinsam mit ihrem Anwendungsfach Psychotherapie substanzielle Beiträge in der Entwicklung präventiver Strategien und Programme leisten. Es wird angeregt, den fachlichen Bezug zur Psychologie und auch zur Psychotherapie im Gesetzestext deutlicher zu formulieren. 

    § 5, Absatz 3 Satz 2 (Ergänzung in Fettschrift):

    „Vertreterinnen oder Vertreter von Einrichtungen und Verbänden, die sich in Forschung, Lehre oder Praxis mit Suizidprävention und insbesondere den psychologischen und sozialen Ursachen befassen, …“

    Begründung: 

    Die Ebenen der psychologischen und sozialen Ursachen bieten einen breiten Ansatz für präventive Interventionen und Aktivitäten und für verschiedene Zielgruppen. Psychologische Faktoren schließen das Umfeld, Beziehungsthemen, berufliche Belastungen, persönliche Entwicklungskrisen und den Bereich der psychischen Störungen mit ein. Vor diesem Hintergrund sollte die Beteiligung von Personen mit dieser Expertise im Fachbeirat sichergestellt werden.
     
  • Internationale Leitlinien und Übersichtsarbeiten zeigen übereinstimmend, dass psychotherapeutische Interventionen suizidale Krisen und Suizidversuche wirksam reduzieren können. Psychotherapie ermöglicht Risikoeinschätzung, Behandlung psychischer Erkrankungen, Krisenplanung und Rückfallprävention. WHO, NICE und deutsche Leitlinien empfehlen daher ausdrücklich ihre Einbindung in nationale Präventionsstrategien. Daraus leitet sich ab, dass psychotherapeutische Expertise und Versorgung frühzeitig im Aufbau und dauerhaft im Regelbetrieb in der Bundesfachstelle und dem Fachbeirat als unverzichtbar mit einzubeziehen sind.

    Absatz 3, Satz 4: Hier sind im Fachbeirat „Vertreterinnen oder Vertreter der Wissenschaft, die sich mit den medizinischen, psychischen oder sozialen Folgen von Suiziden beschäftigen” vorgesehen. 

    Der BDP schlägt vor, vor dem Hintergrund der zentralen Zielsetzung des Gesetzes, der Stärkung der Prävention, die psychologischen und sozialen Aspekte fachlich stärker in den Vordergrund zu rücken. 

    § 5, Absatz 3 Satz 4 (Ergänzung in Fettschrift):

    „Vertreterinnen oder Vertreter der Wissenschaft, die sich mit den psychologischen, sozialen oder medizinischen Folgen von Suiziden beschäftigen sowie …“

    Begründung:

    Die Ebenen der psychologischen und sozialen Folgen bieten einen breiten Ansatz für sekundärpräventive Interventionen und Aktivitäten. Psychologische Faktoren schließen das Umfeld, Angehörige und Beziehungsthemen, berufliche Optionen, Entwicklungs-chancen und den Bereich der psychischen Störungen mit ein. Vor diesem Hintergrund erscheint die Zuordnung zum breiteren Ansatz der Psychologie mit dem Wort „psychologisch“ (statt „psychisch“) sachlich treffender. 

Insgesamt begrüßen der BDP und seine Fachsektion VPP im BDP viele strukturelle Vorgaben dieses Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung einer nationalen Präventionsstrategie. Wie dargestellt, fehlt es an einigen Stellen an Verbindlichkeit und Konkretheit. 

Zuletzt regen wir an, andere Strategien des Bundesministeriums für Gesundheit auch hinsichtlich der Förderlichkeit für die in diesem Gesetzentwurf geschilderten Anliegen zu prüfen: Die psychotherapeutische Versorgung spielt eine gewichtige Rolle bei der Suizidprävention. An der Psychotherapie zu sparen heißt, die Suizidprävention zu schwächen.

Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen:

Thordis BethlehemChristel BentzFredi Lang
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im BDPReferatsleiter Fach- und Berufspolitik im BDP
PräsidentinSektionsvorstandMitglied in der BDP-Ethikkommission 
t.bethlehem@bdp-verband.de bentz@vpp.org f.lang@bdp-verband.de
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Kategorien:
Stellungnahme
VPP-Stellungnahmen
Schlagworte:
Psychotherapie
VPP

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