Spätestens jetzt braucht es ein Psychologengesetz

Interviews Landestag der Psychologie 2019

Noch ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung nicht verabschiedet. Die Debatte darüber, die eigentlich noch vor der Sommerpause des Bundestages stattfinden sollte, wurde auf den Herbst verschoben. Es gab bis zuletzt zahlreiche Änderungsvorschläge und zudem den Hinweis der FDP, dass ein Gesetz, welches so unfertig ist und viele offene Fragen der Klärung in der Zukunft überlässt, nicht verfassungskonform sei. Der BDP fordert in dieser Situation im Interesse des Titel- und Verbraucherschutzes ein Psychologengesetz

Die Sicht auf seine Bedeutung, die Abschätzung der möglichen dramatischen Folgen für Psychologen und Verbraucher fallen sehr unterschiedlich aus. Es herrscht weder unter Psychologinnen und Psychologen diesbezüglich Einigkeit noch unter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Falsche Versprechungen haben viele getäuscht, und die Interessenlage zwischen Wissenschaftlern, Funktionären und Praktikern verschiedener Altersgruppen unterscheidet sich auch. (hier Streichung  vorgenommen)
Optimisten wie der Hamburger Psychologe und Psychotherapeut Laszlo Pota hoffen, „dass sich zum einen die Bundesländer wie schon 1978 und 1990 und zum anderen ver.di  am Ende quer stellen und die Zerlegung der Psychologie in Form einer feindlichen Übernahme verhindern werden und damit gleichzeitig der Täuschung und dem Betrug ganzer Generationen von Bildungskandidaten über ihren zu erwartenden Status und die Qualität ihrer Ausbildung entgegentreten.“ - Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Kein Wunder, dass in dieser Situation aus einer alten, guten Idee ein neuer Vorschlag erwachsen ist: ein Psychologengesetz, wie es seit den 1970er Jahren vom BDP mehrmals gefordert wurde. Die Delegiertenkonferenz des BDP hat im Mai den vorliegenden Entwurf des Vorstands gutgeheißen und die DK beauftragt, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Wer seine Notwendigkeit noch bis vor kurzem nicht begriffen hatte, änderte seine Meinung nach den Worten Fredi Langs spätestens, als anhand des neuen PsychThG deutlich wurde: „Hier wird eine Berufsgruppe mit neuen Rechten ausgestattet; eine Gruppe, die in einem an das der Psychologen angrenzenden Feld tätig wird. Im Interesse des Titel- und des Verbraucherschutzes ist ein gesetzlicher Anker spätestens jetzt vonnöten.“
Das ist in der Tat ein Gebot der Fairness. Für Menschen, die im gleichen bzw. einem sich überschneidenden Feld arbeiten, sollten gleiche oder zumindest sehr ähnliche Rahmenbedingungen bestehen. „In Zukunft werden Psychotherapeuten Kompetenzen von Psychologen zugeschrieben wie Leitungstätigkeit, gutachterliche Tätigkeit, Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation, Arbeitsschutz, Schule, Bildung, Wirtschafts- und Sport-Psychologie; kurz: auf dem gesamten Feld der Psychologie. Bisher besaßen sie aufgrund eines 5-jährigen Psychologiestudiums diese breite Qualifikation mit spezifischen Anwendungskompetenzen in den genannten Feldern, ohne dass das gesetzlich geregelt war. Jetzt, da sie über diese Kompetenzen nach einem Studium mit nur 180 Kreditpunkten im Fach Psychologie, was einem 3-jährigen Studium in Psychologie entspricht, nicht mehr verfügen, bescheinigt ihnen das neue Gesetz ausdrücklich die Berechtigung zur Tätigkeit auf den genannten Gebieten. Positiv ausgedrückt: Wenn es zum PsychThG kommt, werden die spezifischen Profile der Psychologie noch konturierter dastehen; Psychotherapeuten, die dann bereits nach dem Studium so heißen sollen, können dann nur noch etwas anderes als Psychologinnen und Psychologen, auf keinen Fall aber etwas mehr.“
Für den BDP ist diese Ausgangslage Anlass genug, aus berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen jetzt ein Psychologengesetz zu fordern. Den Trend zu berufsgesetzlichen Regelungen, so Fredi Lang, gibt und gab es auch in anderen europäischen Ländern, wie z.B. England, Frankreich, Luxemburg und in der Schweiz. In einigen existiere eine Verkammerung, die aber nicht zwingend nötig sei.
Verbündete im Ringen um dieses Gesetz dürfte die Psychologenschaft nicht nur unter Massen von Psychologiestudierenden finden, für die ein Titelschutz existenziell werden kann, wenn sich perspektivisch Psychotherapeuten, die keinen Praxissitz mehr abbekommen, in den Gewässern der Psychologie tummeln. Auch Verbraucherschutzorganisationen und Patientenberatungen, denen Klarheit in Sachen Geheimnisschutz, Ethikcode und Fachlichkeit wichtig ist, lassen sich absehbar für ein Psychologengesetz gewinnen. Potenziell sind auch Allianzen mit Elternverbänden und Lehrkräften denkbar. „Sie schätzen“, so Fredi Lang, „das hochspezialisierte Wissen von Psychologen und Psychologinnen im Schulbereich, Stichworte: Lernschwächen, Gruppendynamiken, Schulklima und Schulentwicklung als Ganzes“. Zudem würden viele Nutzer psychologischer Dienstleitungen im Bildungs- und Arbeitsbereich vermutlich nicht erpicht darauf sein, wenn ihre Probleme immer durch die Störungsbrille der neuen Psychotherapeutengeneration betrachtet werden, nur weil dieser die Fülle psychologischer Kompetenzen nicht mehr vermittelt wird.
Bis zur Verabschiedung eines Psychologengesetzes sind jedoch noch einige Hürden zu überwinden. Sie resultieren u.a. aus der Zuständigkeit mehrerer Bundes- bzw. Länderministerien angefangen vom Familien- über das Arbeits- und das Gesundheits- bis hin zum Justizministerium. Für die Zeit bis dahin denkt der BDP daher über andere Qualitätsmarken wie „Psychologe BDP“ oder „Fachpsychologe“ für einzelne Arbeitsfelder nach. „Wir können nicht länger warten, wenn das PsychThG in novellierter Form erstmal in Kraft ist und mit jedem neuen Absolventenjahrgang die Konfusion bei den Abschlüssen wächst“, begründet Fredi Lange diese Übergangslösungen. Es gilt, diese Problematik einer breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen.

Hintergrundinformationen:

  • Fredi Lang über Regelungen für Psychologie und Psychotherapie in
  • „report psychologie“ 5/2019, S. 30-31
  • Qualität muss in der Ausbildung an erster Stelle stehen
    Prof. Dr. Michael Krämer in „report psychologie“ 5/2019, S.24-27
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