Richtlinienanpassung Komplexversorgung tritt in Kraft

Stellungnahme

Am 15.12.2025 ist die angepasste Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych) in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind dabei u.a. die Reduktion der Mindestgröße eines Netzverbundes, die Möglichkeit für Medizinische Versorgungszentren oder Berufsausübungsgemeinschaften einen Netzverbund zu bilden sowie der Wegfall eines vollen Versorgungsauftrags als Voraussetzung für die Übernahme der Funktion der Bezugspsychotherapeutin bzw. des Bezugspsychotherapeuten.

Die Fachsektion VPP im BDP hatte bereits 2021 zur Erstfassung der Richtlinie mit etlichen Verbesserungsvorschlägen Stellung genommen und das unzureichende Ergebnis kritisiert. 2025 hat der Verband dann zur Anpassung der Richtlinie erneut Stellung genommen und dabei vor allem die Wichtigkeit der Einbeziehung von Expert*innen sowie Evaluationsdaten in den Entwicklungsprozess hervorgehoben. Zusätzlich wurde angeregt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Mitglieder zukünftig besser informieren. Als Vertreterin des VPP/BDP e.V. war Susanne Berwanger auf beiden Verbändeanhörungen vertreten. Der Verband begrüßt die nun umgesetzten Anpassungen in der Richtlinie. 


Zum Weiterlesen:

  1. Stellungnahme aus Mitte 2025 
  2. Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses
  3. Weiterführende Informationen zur Komplexrichtlinie
Veröffentlicht am:
Kategorien:
Vertragspsychotherapie
VPP-Stellungnahmen
Schlagworte:
VPP
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