Resolution zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Auf der Delegiertenkonferenz des BDP wurde eine Resolution zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen.
Der BDP kritisiert im neuen sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ den völlig unsachlichen Ausschluss der Berücksichtigung einer durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten getroffenen PTBS-Diagnose, wenn sich Betroffene auf diese Erkrankung berufen, während die ärztliche Diagnose derselben psychischen Erkrankung grundsätzlich von den Behörden berücksichtigt werden muss.
Der BDP sieht in diesem Gesetz mit großer Sorge die neue Verschärfung, Menschen, die in unserem Land Schutz suchen, den Nachweis einer der Abschiebung entgegenstehenden psychischen Erkrankung durch sachwidrige Bedingungen zu erschweren.
Der BDP fordert, das neue Gesetz zumindest insoweit zu überarbeiten, als die qualifizierte psychologisch-psychotherapeutische Diagnose einer PTBS als Anlass für die behördliche Ermittlungspflicht festgeschrieben wird.
Der BDP ist der Auffassung, dass die neue Regelung nicht verfassungs- und europarechts-konform ist und daher schon vor einer gesetzlichen Korrektur Behörden und Gerichte auch von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gestellte PTBS-Diagnosen auch ohne zusätzliche ärztliche Diagnose als Amtsermittlungsanlass und gerichtlich als gleichwertig zu beurteilende Expertise berücksichtigen müssen.
Bei einer rechtlichen Korrektur ist zugleich auch faktisch der Zugang zu einer qualifizierten PTBS-Diagnostik durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Fachärztinnen und Fachärzten mit z.B. unkomplizierter Finanzierung und Dolmetscherstellung, zu erleichtern.