Psychische und soziale Folgen bei Notfallmaßnahmen stärker berücksichtigen

Gravierende Eingriffe in das Leben Betroffener bei Nuklearunfällen wie in Fukushima

Fachleute aus Behörden und Wissenschaft empfehlen, psychische und soziale Folgen von Nuklearunfällen in der Katastrophenschutzplanung stärker zu berücksichtigen: Das ist das Ergebnis eines interdisziplinären Workshops, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Centre for Security and Society der Universität Freiburg organisiert haben.

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima wurden in Deutschland – ausgehend von Untersuchungen des BfS – die Notfallmaßnahmen, die bei einem Unfall vor radioaktiver Strahlung schützen sollen, aktualisiert. Dabei wurden etwa die zu betrachtenden sogenannten Planungszonen, in denen Maßnahmen notwendig werden könnten, deutlich vergrößert. „Parallel ist es uns ein Anliegen, die möglichen psychischen Belastungen von Betroffenen und Einsatzkräften verstärkt in den Blick zu nehmen“, erläutert BfS-Sprecherin Anja Lutz die Initiative für den Workshop.

Notfallmaßnahmen wie Evakuierung, Umsiedlung oder Dekontamination von Gebieten sind gravierende Eingriffe in das Leben der Betroffenen: Der Aufenthalt in Notunterkünften, der Verlust des sozialen und familiären Umfeldes, Ausgrenzung am neuen Wohnort oder Unsicherheit über das tatsächliche gesundheitliche Risiko durch die radioaktive Strahlung sind schwerwiegende Belastungen. Sie erschweren die Rückkehr in einen geregelten Alltag und können psychisch krank machen.

Als einen wesentlichen Ansatzpunkt zur Begrenzung psychosozialer Auswirkungen ermittelte der Workshop die Ausbildungskonzepte für Einsatzpersonal, Krisenstäbe, aber auch für professionelle Informationsvermittler wie Pressestellen der beteiligten Einrichtungen. Sowohl das Wissen über Radioaktivität und radiologischen Notfallschutz als auch über psychosoziale Faktoren in Notfallsituationen sollte einen höheren Stellenwert erhalten. Ebenso wurden spezielle Schulungsangebote für die bereits vorhandenen, häufig ehrenamtlich tätigen Erstbetreuer als sinnvoll erachtet.

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