Positionspapier des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) – Kinderrechte ins Grundgesetz – evidenzbasiert und psychologisch begründet!

Positionspapier

Berlin, 20.9.2025

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist überfällig. Psychologische Forschung zeigt eindeutig: Kinder profitieren in ihrer psychischen, sozialen und kognitiven Entwicklung, wenn ihre Rechte systematisch anerkannt und strukturell gesichert sind. Es braucht einen klaren verfassungsrechtlichen Rahmen, um die Rechte von Kindern zu stärken – insbesondere auf Schutz, Förderung und Beteiligung (Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, 1989).

Aus diesem Grund stellt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. folgende Forderungen an die Bundespolitik:

  1. Kinderrechte explizit und eigenständig im Grundgesetz verankern
    Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben eigenständige Rechte, die über elterliche Verantwortung hinausgehen. Ein bloßer Verweis auf „Elternrechte“ greift zu kurz. Artikel 6 GG muss um die Perspektive des Kindes erweitert werden – mit einer Formulierung, die explizit Kindeswohl, Beteiligung und Entwicklungsschutz benennt (siehe Andresen, Lips, Schröter & Thomas, 2012; Stunck & Thomas, 2020).
     
  2. Partizipation und Mitsprache altersgerecht gesetzlich absichern
    Partizipation ist kein pädagogisches „Extra“, sondern ein psychologisch gut belegter Schutz- und Resilienzfaktor. Kinder, die mitentscheiden dürfen, entwickeln mehr Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und sind weniger anfällig für psychische Belastungen. Deshalb muss Partizipation nicht nur in pädagogischen Konzepten, sondern auch im Grundgesetz als Verpflichtung für staatliches Handeln verankert werden (Gondek et al., 2017; Deutsches Jugendinstitut, 2020). Dies gilt auch für die Kleinsten in unserer Gesellschaft. Bereits in der frühkindlichen Bildung ist Partizipation der Garant für die Entwicklung einer kritisch-solidarischen Selbstbestimmung (Hildebrandt, Walter-Laager, Flöter & Pregande, 2021) und somit eine wichtige, aber auch gewinnbringende gesellschaftliche Investition in die Zukunft aller Menschen.
     
  3. Psychische Gesundheit als Teil des Förderauftrags verstehen
    Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Entwicklung – auch im Sinne psychischer Gesundheit. Der Staat hat eine Schutz- und Förderpflicht, etwa bei Vernachlässigung, Gewalt oder fehlendem Zugang zu Therapie. Die Einbettung von Kinderrechten in die Verfassung stärkt rechtlich den Anspruch auf psychosoziale Versorgung und frühzeitige Hilfen (Meysen & Stürner, 2016).


Fazit
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert – es ist höchste Zeit, diesem Bekenntnis auch verfassungsrechtlich gerecht zu werden.

Für Ihre Fragen stehen wir sehr gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen:

Thordis BethlehemHeike Bott
Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)Präsidiumsbeaufragte „Kindeswohl und Kinderrechte”, im geschäftsführenden Vorstand des VPP im BDP
E-Mail: t.bethlehem@bdp-verband.deE-Mail: bott@vpp-org

Hier geht es zur Pressemitteilung.


Quellen:

Andresen, S., Lips, A., Schröer, W. & Thomas, S. (Hrsg.) (2012). Handbuch Kinder- und Jugendpar-tizipation. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-93105-0

Bündnis Kindergrundrecht (2021). Kinderrechte ins Grundgesetz – warum es höchste Zeit ist! Ber-lin: Deutsches Kinderhilfswerk. https://www.dkhw.de 

Deutsches Jugendinstitut (DJI) (2020). Partizipation von Kindern und Jugendlichen – ein Schlüssel zur Demokratiebildung. München: DJI.

Gondek, D., Edbrooke-Childs, J., Velikonja, T., Chapman, L., Saunders, F., Hayes, D. & Wolpert, M. (2017). Facilitators and barriers to person-centred care in child and young people mental health services: A systematic review. Child and Adolescent Psychiatry and Mental Health, 11, Article 43. https://doi.org/10.1186/s13034-017-0189-z

Hildebrandt, F., Walter-Laager, C., Flöter, M., & Pergande, B. (2021). Abschlussbericht zur Studie. BiKA – Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag [Projektbericht]. https://oer-portal.uni-graz.at/edu-sharing/components/render/881d15fb-30a8-44c6-87d4-85c00f990e21 

Meysen, T. & Stürner, J. (2016). Partizipation im Kinderschutz – rechtliche und fachliche Grundla-gen. Freiburg: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF).

Strunck, S. & Thomas, S. (2020). Beteiligung als Schutzfaktor – Kinderrechte im Kontext psychi-scher Belastung. In G. Wabnitz & M. Schäfer (Hrsg.), Kinderschutz in der psychologischen Praxis (S. 135–149). Göttingen: Hogrefe.

Thomas, N. (2007). Towards a theory of children’s participation. The International Journal of Chil-dren’s Rights, 15(2), 199–218. https://doi.org/10.1163/092755607X206489

UN-Kinderrechtskonvention (1989). https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention#pdf
 

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Kategorien:
Fachliche Positionen
Menschenrechte
Schlagworte:
Menschenrechte
Kinder- und Jugendliche
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