Video-Exploration in der rechtspsychologischen Praxis: Wie ergänze ich die Datenschutzerklärung?

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Der Justiziar des BDP äußert sich dazu wie folgt:

Schon bislang wird eine Datenschutzerklärung empfohlen, in der Selbstverständlichkeiten der Datenverarbeitung erwähnt werden, z.B. dass man die Explorationsdaten erhebt, um das Gutachten fachgerecht erstellen zu können, aber auch die nicht ganz einfache Frage, wie lange die Daten nach Abschluss des Gerichtsverfahrens gespeichert werden (hier bereits veröffentlichter Vorschlag: bis zum Ablauf der Verjährungspflichten, um ggf. Rechenschaft über die Sorgfalt der Auftragserfüllung ablegen zu können, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).

Diese Datenschutzerklärung müsste nun um die technische Datenverarbeitung in Folge einer Video-Exploration ergänzt werden. Weiterlesen im BDP-Mitgliederbereich

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