PM: Stellungnahme von Präsidentinnen und Präsidenten des BDP zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Reform des PsychThG beobachten wir mit großer Sorge, wie es Kollegen und Kolleginnen aus dem Kreis der Hochschulen wie auch der Psychotherapeutenschaft gelingt, die im Ehrenamt politisch aktiven sowie auch uns vertrauenden passiven Mitglieder des BDP in Bezug auf das psychologische Berufsbild und die berufs-und fachpolitischen Ziele des BDP zu desorientieren, zu verwirren und Ziele und Umsetzung der Reform zu verharmlosen.

Dies geschieht letztlich in einer für die Psychologenschaft destruktiven Weise, indem die Psychotherapeutenschaft vom Berufsbild und der Ausbildung der Psychologen und Psychologinnen abgekoppelt wird.

Große Anteile psychologischer Berufsaufgaben in unterschiedlichen Berufsfeldern z.B. Rechts- oder Verkehrspsychologie wie aber auch der Gesundheitsversorgungsbereich (Prävention, Rehabilitation) werden unter einen Approbationvorbehalt gestellt oder Wege zu einem solchen gebahnt. Hier gilt, was denkbar ist, kann auch verwirklicht werden! Und was gesetzlich formuliert wird, erhält auch Realität!
 

Ohne einen psychologischen Bachelor sind quasi „polyvalente“ Ausbildungen möglich, die Studienmodelle des Wissenschaftsrates, des Europsy-Zertifikats und internationaler Psychologenverbände  nicht mehr verfolgen. Wir sprechen ja in unserem Land von der Freiheit von Forschung und Lehre!

Wir empfehlen deshalb ein klares Beurteilungskriterium bei allen Stellungnahmen, Verhandlungen und Gesprächen in Bezug auf die Satzungsziele des BDP. Es ist dahingehend zu prüfen, inwiefern ein Einvernehmen mit der Fachöffentlichkeit, der Politik und jedwedem Interessierten an unserem Berufsstand unsere Satzungsziele bzw. das darin verankerte Berufsbild anerkennt und verteidigt.
 

Es gilt in einer so kritischen und zum zweiten Male sich ergebenden Phase der Verbandsentwicklung der Grundsatz, wer unsere Satzungsziele und das darin enthaltene Berufsbild nicht akzeptieren will, befindet sich zunächst einmal nicht im Einvernehmen mit den Verbandszielen. Wer die Verbandsziele ändern möchte, initiiert eine Zieldiskussion mit nachhaltigen Auswirkungen auf die Entwicklung des Berufsbilds und des BDP.

Die berufsständische Entwicklung seit Inkrafttreten des PsychThG 1999 führte bereits zu einer partiellen Spaltung zwischen Psychologenschaft und Psychotherapeutenschaft. Der Weg in eine berufliche / in die Zukunft des Berufsstands hat die Transparenz des Ausbildungs-und Berufsprofils zu gewährleisten, indem das Profil der Psychotherapeutenschaft als Spezialprofil des psychologischen Berufsbilds definiert wird.
 

Die vorgesehene Reform bringt die seit dem bestehenden PTG sich vollziehende Trennung zwischen Psychologenschaft und Psychotherapeutenschaft in Wissenschaft und Praxis zu einem Abschluss.

Die Zukunft unseres Berufstands ist in Aus, Fort-und Weiterbildung bis hinein in die Berufspraxis durch diesen Gesetzentwurf tangiert und erfordert eine gleichzeitige Betrachtung der Auswirkungen auf unsere Berufsbilder im BDP. Man zwingt uns jetzt eine Festlegung innerverbandlich darüber zu treffen, was der Grundberuf ist und was die Spezialisierung.
 

Mit einem Direktstudium in Psychotherapie werden die Absolventen und Absolventinnen nicht mehr Mitglieder im BDP sein können.

  1.  Das im Gesetzentwurf verfolgte Ziel einer „bundeseinheitlichen Zugangsregelung“ zur Psychotherapeutenausbildung wird begrüßt. Ein Bachelor in Psychologie bildet die polyvalente Basis, um entweder als Absolventin und Absolvent eines Masterstudiengangs in Klinischer Psychologie die Weiterqualifizierung in Psychotherapie zu absolvieren oder mit dem Bachelor in Psychologie den Zugang zu anderen psychologischen Master-Studiengängen und damit zu psychologischen Berufsfeldern zu eröffnen.
  2. Der Gesetzesentwurf enthält zwar die Option eines polyvalenten Studiengangs in Psychologie, verhindert aber wegen des geringen Umfangs an ECTS Punkten in psychologischen Fächern im Studienmodell des Gesetzentwurfs nicht, dass andere - von den psychologischen Instituten und Lehrstühlen losgelöste - pädagogische oder sozialpädagogische Bachelor-Studiengänge ebenfalls als Bachelor Studiengänge eingerichtet werden.
    Ohne einen polyvalenten Bachelorstudiengang in Psychologie fußt die Approbation nicht mehr auf ausreichenden Kenntnissen in der Psychologie und der Studienabschluss wird anderen Wissenschaftsdisziplinen zugeordnet werden. Die Absolventen und Absolventinnen werden nicht mehr dem Berufsbild der Psychologen und Psychologinnen angehören.
  3. Der Gesetzentwurf sieht die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“/„Psychotherapeut“ vor. Die Präzisierung „Psychologische/r“ ist wieder aufzunehmen. Qualität wird nicht gefördert, wenn die Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut“ auf „Psychotherapeutin / Psychotherapeut“ verkürzt wird. Auch Ärztinnen und Ärzte sollen sich so nennen können (unabhängig von deren Spezialisierung). Damit wird die Berufsbezeichnung ihrer Aussagekraft beraubt und der Intransparenz der Berufsbilder in der Gesundheitsversorgung vor allem für Klienten und Klientinnen Vorschub geleistet.
  4. Im Gesetzesentwurf und in entsprechenden Anlagen (z.B. Rechtsverordnungen) zu den zukünftigen Studieninhalten ist klar zu regeln, dass die Psychologie die Kernwissenschaft der Psychotherapie ist und das Berufsbild Psychologischer Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen auf dem Berufsbild von Psychologen und Psychologinnen fußt, so wie es in nationalen, europäischen und internationalen Studienmodellen, Berufsbildern und Berufsordnungen festgelegt ist (Föderation, EFPA, IUPsyS).
  5. Die Verankerung des Studiums an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist die Voraussetzung für eine hohe Strukturqualität der Ausbildung und sichert die fortlaufende Weiterentwicklung des Faches durch die Verknüpfung hochwertiger Forschung und praxisnaher Ausbildung. Durch die vorgesehene Regelung wird der notwendige akademische Nachwuchs im Fach gesichert.
  6. Qualität wird nicht gefördert, wenn die Absolventinnen und Absolventen des angestrebten neuen Studiengangs Psychotherapie konkludent in Bereichen außerhalb der Heilkunde tätig werden sollen. Die im Entwurf enthaltene Prognose, dass nicht alle Absolventinnen und Absolventen in heilkundlichen Versorgungsbereichen tätig werden können, ist eine klare Ansage des Gesetzgebers. Dies hat zur Folge, dass entweder mit Hilfe des Konstrukts eines Approbationsvorbehaltes seitens der BPTK oder durch den Anspruch der approbierten Kollegenschaft eine Klinifizierung  und Medikalisierung eigenständiger psychologischer Berufsfelder zu erwarten ist.
     

Lothar Hellfritsch (Präsident des BDP 1990-2001),
Gertraud Richardt (Präsidentin des BDP 2002-2004),
Carola Brücher-Albers (Präsidentin des BDP 2005-10)

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen