PM: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche muss Ausnahme bleiben

Psychologen besorgt über populistische Tendenzen in der Strafrechtspolitik

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bei einem seinerzeit nach Jugendstrafrecht verurteilten 32-jährigen Mann hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen sich dafür ausgesprochen, dass dieses Instrument die Ausnahme bleiben müsse. Der BDP appelliert an die Vollstreckungsbehörden, dieses BGH-Urteil nicht als Ermunterung zu verstehen, die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen künftig häufiger anzuwenden und damit gegen die Intentionen des Gesetzgebers zu verstoßen. Der Verband bezweifelt nicht, dass der Fall des 32-Jährigen sorgfältig geprüft und entschieden wurde. Er sieht jedoch - so Dr. Steffen Dauer, Vorsitzender der Sektion Rechtspsychologie des BDP - Anzeichen dafür, dass die Strafrechtspolitik in Deutschland sich in eine ungute Richtung entwickelt.
Aus entwicklungspsychologischer Sicht hat der BDP bereits das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche 2008 mit Befremden zur Kenntnis genommen. Aber auch jenseits des Jugendstrafrechts werde leider immer stärker der Auffassung in der Bevölkerung gefolgt, dass härtere Strafen zu mehr Sicherheit führten. Dies ist - wie Untersuchungen in vielen Ländern beweisen - keineswegs der Fall. In diesem Zusammenhang macht der BDP auf die stark gestiegene Zahl von lebenslangen Haftstrafen aufmerksam. Ohne einen annähernd so hohen Anstieg von Morden sei die Zahl der lebenslang Inhaftierten in Hessen einer kürzlich veröffentlichten Studie zufolge zwischen 1987 und 2007 von 88 auf 169 Personen gestiegen. "Diese Spirale, in Gang gesetzt durch populistisch orientierte Gesetzesreformen, tut unserem Rechtssystem nicht gut", so Dr. Steffen Dauer.

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