PM: DSGVO: Psychologinnen und Psychologen gut aufgestellt

Patientendatenschutz

Der Berufsethos und die strafbewehrte Schweigepflicht sorgen schon seit langer Zeit vor der DSGVO dafür, dass Psychologinnen und Psychologen auch dann den Datenschutz gut einhalten, wenn sie sich dessen gar nicht mehr bewusst sind. Die Autonomie ihrer Klientinnen und Patientinnen zu achten ist für diese Berufsgruppe so selbstverständlich, dass die typischen datenschutzrechtlichen Probleme nicht vorkommen: Das heimliche Sammeln von personenbezogenen Daten. Ist der Datenschutz für Psychologinnen und Psychologen also zumindest rechtlich wenig  kompliziert, bleibt gleichwohl auch bei dieser Berufsgruppe die Last der Bürokratie, wenn es um Verfahrensverzeichnis, TOM-Dokumentation und Löschkonzept etc. geht.

Allerdings sind die von Psychologinnen und Psychologen offen und im vertraulichen Einvernehmen erhobenen Daten sehr sensibel. Deshalb ist die technische Seite des Datenschutzes für diese Berufsgruppe nicht zu unterschätzen. Diesbezüglich scheint es noch Verbesserungspotential zu geben. Das gilt einleuchtend für Maßnahmen wie Verschlüsselung, Backup, Datentrennung usw., aber z.B. auch die Nutzung von Smartphones zu beruflichen Zwecken muss auf den Prüfstand, wie auch das nicht unkritische Thema eines online-Terminmanagementsystems. Der BDP flankiert den Datenschutz seiner Mitglieder mit berufspolitischen Überlegungen. So fordert z.B. der Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP) bezüglich der zukünftigen elektronischen Patientenakte einen sehr kritischen und zurückhaltenden Umgang.

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