Ohne lange Wartezeit in psychotherapeutische Behandlung

Der VPP begrüßt es, dass sich die Bundespsychotherapeutenkammer der Kostenerstattung für Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V annimmt und hierzu eine Broschüre veröffentlicht hat.

Enthalten sind ein Musterschreiben an die gesetzliche Krankenkasse und Erklärungen, auf was ein Versicherter achten muss, wenn er bei einem Psychotherapeuten in Privatpraxis in die Behandlung gehen will, weil kein Vertragsbehandler zur Verfügung steht. Diese Broschüre ist eine sinnvolle Ergänzung zu der handlichen Kurzanleitung für Patienten, die der VPP vor drei Monaten bereits veröffentlicht hat.

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