Noch 15 Tage bis zum Landestag der Psychologie
Kommt ein Psychologengesetz mit über 40 Jahren Verspätung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Jüngeren unter Ihnen können sich nicht daran erinnern; sie wissen aber vielleicht aus den historischen Rückblicken des BDP anlässlich runder Jahrestage der Verbandsgründung, dass Psychologinnen und Psychologen in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren drei Anläufe für ein Psychologengesetz unternahmen. Dieser Kampf blieb erfolglos. Herausgekommen ist Mitte 1998 ein Psychotherapeutengesetz (PsychThG), das 1999 in Kraft trat.
Dessen Novellierung in Gestalt des aktuellen Vorschlags eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sollte ursprünglich noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages verabschiedet werden. Jetzt wurde es von der Tagesordnung genommen und die Debatte auf voraussichtlich September verschoben. Offene Punkte, Lücken und Schwachstellen hatte das Werk bis zuletzt.
Der BDP hat sich an der Diskussion während der zurückliegenden Monate konstruktiv und kritisch beteiligt, viele fragwürdige Punkte hat er nicht verhindern können (siehe report psychologie 5/2019). Unabhängig von der Verschiebung ist es nun Zeit, sich mit den absehbaren weitreichenden Folgen dieser Novellierung des Psychotherapeutengesetzes zu befassen und Konsequenzen zu ziehen. Das hat auch die Mehrheit der Delegierten bei der jüngsten DK so gesehen und dafür plädiert, ein Psychologengesetz auf den Weg zu bringen.
Mit beiden Gesetzen – dem PsychThG, das seit Jahren immer wieder zu Protesten der PiA geführt hat und bei vielen PsychotherapeutInnen Unmut auslöste, und dem Psychologengesetz – wird sich der Fachreferent des BDP, Fredi Lang, beim Landestag beschäftigen. Wer ihm zuhört, wird verstehen, warum Letzteres jetzt dringend auf die Agenda gehört, und zwar sowohl im Interesse der Psychologenschaft als auch im Interesse der Verbraucher, die in dem per Gesetz geschaffenen Wirrwar sonst keine Sicherheit mehr haben werden, welche psychologische Kompetenz sie von welchem Absolventen mit welcher Berufsbezeichnung künftig noch erwarten dürfen.
Das vom BDP entwickelte Berufsbild ist eine gute Grundlage für das in den kommenden Jahren zu schaffende Psychologengesetz. Bis die nach den neuen Regeln ausgebildeten Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in der Praxis ankommen und dann trotz geringerer Psychologie-Kenntnisse alles machen dürfen, was auch Diplom- und Master-Psychologen und -Psychologinnen dürfen, sollte ein solches Gesetz für Orientierung und Schutz von Verbrauchern, Kostenträgern und Berufsangehörigen sorgen.
Verbündete im Kampf für dieses Gesetz sind zuallererst die Mitglieder des BDP, aber natürlich auch große Gruppen von Klienten, die die Dienste von Psychologinnen und Psychologen im Arbeits- oder Schulkontext und auf vielen anderen Gebieten bisher in Anspruch genommen haben und die Sicherheit benötigen, bei wem Psychologie-Kenntnisse in der gewohnten hohen Qualität künftig vorhanden sind und wo nicht. Machen Sie sich schlau und informieren Sie auch andere, warum dieses Psychologengesetz jetzt gebraucht wird. Holen Sie sich eine Portion Inspiration durch Fredi Langs Vortrag beim Landestag, laden Sie Kolleginnen und Kollegen, aber gern auch Studierende ein mitzukommen. Es ist in unser aller Interesse.
Über weitere Programmpunkte werden wir Sie per E-Mail und natürlich auf unserer Webseite laufend informieren. Dort können Sie sich auch gleich anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg