Neuer Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement erschienen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in den Betrieben ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte nach längeren Fehlzeiten durch Krankheit wieder im Unternehmen einzugliedern. Es ist seit 2004 in § 84 Absatz 2 SGB IX verankert und damit gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, der Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten vorzubeugen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Der vorliegende Handlungsleitfaden soll die betrieblichen Interessenvertretungen unterstützen, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement in ihrer Firma in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zu installieren.

Er gibt zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, zeigt Beispiele von betrieblichen Vereinbarungen und gibt eine Schritt-für-Schritt Anleitung – von der Orientierungsphase über die Unterweisung und die Analyse des Arbeitsplatzes bis hin zur Entwicklung von Maßnahmen und der Wirksamkeitsprüfung - zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Ergänzende Angaben wie ein Patientenbuch, Adressen, Kontakte, Links, sowie ein Literaturverzeichnis runden die vorliegenden Inhalte ab.

Weitere detaillierte Angaben zur vorliegenden Publikation erhalten Sie online.

Zu beziehen ist der Handlungsleitfaden über die Hans-Böckler-Stiftung.

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LG Baden-Württemberg

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