Neue vs. alte Personalrichtlinie Psychiatrie: Tabellarischer Vergleich auf einen Blick

Im Dezember 2019 erreichte die Petition des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) das notwendige Quorum für eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss.

Gefordert ist eine Korrektur des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie), um in den psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken flächendeckend und in allen Altersgruppen ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung zu ermöglichen. Der Deutsche Bundestag befasst sich daher nun Mitte Juni noch einmal in einer Anhörung mit dem Thema. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gibt zeitgleich Informationen für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in den Kliniken heraus: „BPtK-Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie“, in denen u. a. Mindesttherapiezeiten angegeben werden. Bereits beschlossen ist, dass die PPP-Richtlinie bis zum 30.09.2020 um Vorgaben zur Anzahl von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten je Krankenhausbett ergänzt werden sollen.

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