Mitgliederversammlung 2020

Eine neue Geschäftsordnung

Seit Oktober 2018 erfuhr die Geschäftsordnung eine grundlegende Überarbeitung, die mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung im Oktober 2019 ihren Abschluss fand.
Dabei wurde jedoch versäumt, die Möglichkeit virtueller Mitgliederversammlungen in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Was für 2020 vom Gesetzgeber zugelassen ist, auch ohne dass explizit virtuelle Mitgliederversammlungen in Satzung und/oder Geschäftsordnungen vorgesehen sind, soll in der Landesgruppe Baden-Württemberg auch zukünftig möglich sein.
Aus diesem Grund wird der Mitgliederversammlung im November 2020 erneut der Entwurf einer Geschäftsordnung vorgelegt, die – in Absprache mit dem Justiziar des BDP – um die notwendigen Textbausteine ergänzt wurde.
Hier kann der Antragstext zusammen mit der neuen GO sowie einer Gegenüberstellung mit der aktuellen GO eingesehen werden.

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LG Baden-Württemberg

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