Konzepte zur Notfallversorgung bei der WM 2006

Einschätzung des BDP hinsichtlich der Qualität und Tragfähigkeit des Konzeptentwurfs zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW, Version 7

Das vorliegende Konzept weist nach unserer Einschätzung schwerwiegende qualitative und strukturelle Mängel auf und birgt das Risiko, dass im Schadensfall weiterer Schaden nicht nur im Bezug auf das Image des gesamten deutschen Rettungswesens entsteht. In der Einleitung wird zwar konzediert, dass gegenwärtig notfallpsychologische Maßnahmen nicht ausreichend vorhanden bzw. eingebunden sind, was sich mit den Forschungsergebnissen des Bundes deckt. Die im Konzept gezogene Konsequenz, Einsatzkräfte deutlich unterhalb üblicher Kompetenzempfehlungen für den jeweiligen Aufgabenbereich vorzusehen und die in einschlägigen Konzepten empfohlenen psychologischen Fachkräfte nach unserem Ermessen fälschlicherweise als überflüssig und überqualifiziert einzuordnen, geht in die falsche Richtung und trägt gerade nicht zur Weiterentwicklung des Rettungswesens bei. Bei der Unsetzung eines solchen Konzeptes drohen hohe Risiken für alle beteiligten Akteure. Wir können uns des Eindruck nicht erwehren, dass bei der Konzeptentwicklung nicht die Erfahrungen und strukturellen Konsequenzen aus Großschadensereignissen Berücksichtigung fanden, sondern unabhängig von der erforderlichen Versorgungsqualität die Perspektive der Nutzung bzw. Umwidmung der bei den Beteiligten schon vorhandenen Strukturen im Zentrum der Überlegungen stand.

Im Hinblick auf Fehldiagnosen, Interventionsfehler bzw. unterlassene Unterstützung, rechtliche Erlaubnisvorbehalte im Rahmen der Einordnung von traumatischen Belastungsreaktionen nach dem ICD bestehen hier haftungsrechtliche, arbeitsrechtliche (Fürsorgepflicht) und ggf. sogar strafrechtliche (Heilkundeerlaubnis bzw. Grenzbereich zur Heilkunde) Risiken für Laienhelfer. Ohne wissenschaftlich abgesicherte Grundlage und ein diesbezügliches Qualitätskonzept für die Versorgung sollten Standards der mit Großschadensereignissen erfahrenen Organisationen im Feld und aus anderen Ländern nicht abgesenkt werden.

Wir empfehlen daher dringend die Überarbeitung des Konzepts unter Einbeziehung psychologischen Fachverstandes und Berücksichtigung der folgenden Punkte.

Eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen ist erforderlich.
Die Funktionen Koordinierung der Versorgung, fachliche Beratung und Mitwirkung im Stab und die Arbeit im Feld erfordern jeweils eigene Kompetenzprofile.
Psychologische erste Hilfe sowie Nachsorge muss auf der Basis aktuellen Wissens qualifiziert durchgeführt bzw. qualifiziert angeleitet und supervidiert werden.
Die Versorgungskonzepte müssen einschlägigen Standards entsprechen (u.a. ist die akute Versorgung von schwer Traumatisierten im Gruppenrahmen nicht angezeigt) und Kompetenzgrenzen berücksichtigen.
Die Ausbildungsumfänge müssen ausreichend für die Aufgabe sein und dem überregional üblichen Maß entsprechen, ein Herabsetzen der andernorts üblichen und empfohlenen Stundenumfänge ist nicht zielführend für die Kooperation der Dienste im Ernstfall und lässt sich fachlich bei steigenden Anforderungen kaum begründen, im Gegenteil. Im vorliegenden Konzept wird einerseits der Ausbildungsumfang verkürzt und andererseits der Aufgabenbereich erweitert, ohne dass dies fachlich begründet und als qualitativ tragfähig dargestellt werden kann.

Konzepte für die Unterstützung von Rettungskräften unterscheiden sich von denen zur Unterstützung der verschiedenen Betroffenengruppen (Kinder, Schüler...) und sind nicht übertragbar. Der Einsatz bei den verschiedenen Betroffenengruppen erfordert andere und vertiefte Kompetenzen. Das Argument, dass im Rahmen der Kollegialen Unterstützung geschulten Einsatzkräfte wechselweise nach Bedarf eingesetzt werden können, verfängt zudem auch logistisch nicht, da im Extremfall der hohe Bedarf gleichermaßen und zeitnah bei Rettungskräften und Betroffenen entsteht.

Im Hinblick auf eine adäquate Versorgungsqualität für Helfer und Betroffene sollten sich die Akteure im Feld entsprechend ihrer Ressourcen und Kompetenzen beteiligen und koordiniert kooperieren. Diesbezüglich weisen wir auf das richtungsweisende Positionspapier von Maltesern und BDP in der Anlage hin.

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Konzeptpapier
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