Konsequenzen der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie

Im aktuellen Psychotherapeutenjournal (1/13) werden im Beitrag „Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer“ die Konsequenzen aus der zum Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen Bedarfsplanungsrichtlinie dargestellt. Auch der VPP berichtete im aktuellen Report Psychologie (3/13) darüber. In einem „BPtK-spezial“ werden Übersichten aufgeführt, aus welchen ersichtlich wird, in welchen Planungsbereichen absehbar neue Psychotherapeutensitze ausgeschrieben werden.
Gleichzeitig wird jedoch auch deutlich, dass es vor allem in Großstädten zu einem erheblichen Anstieg des Versorgungsgrades kommen wird und somit die Nachbesetzungen der Praxen unter Umständen gefährdet sein könnte, da der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung ablehnen kann.
Sollten Sie Fragen zum Thema „Bedarfsplanung“ oder zur Nachbesetzung einer Praxis haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

MR

Veröffentlicht am:
Kategorien:
SK VPP
Ambulante Versorgung
Gerechte psychotherapeutische Versorgung
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen