Europäischer Gesundheitsdatenraum: Deutsche Psychologinnen pochen auf Widerspruchsrecht, Fredi Lang, SZ Dossier

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Europäischer Gesundheitsdatenraum: Deutsche Psychologinnen pochen auf Widerspruchsrecht    


Dass und wie Gesundheitsdaten im Rahmen europäischer Gesetzgebung bald für die Forschung weitergegeben werden könnten, ruft seit Wochen Datenschützende auf den Plan (SZ Dossier berichtete). Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat ebenfalls große Bedenken. „Wir haben grundsätzlich die Befürchtung, dass das nötige Vertrauen einerseits in den Datenschutz und in Europa und damit andererseits auch für die Dienstleistung Psychotherapie auf dem Spiel stehen könnte“, sagte BDP-Experte Fredi Lang SZ Dossier.
 
Gefahr für die Psychotherapie? Vergangene Woche unterzeichnete der BDP mit 12 weiteren europäischen Organisationen und Gewerkschaften einen offenen Brief mit dem Appell, „die Grundrechte europäischer Patientinnen und Patienten zu wahren“ und ihnen ein Widerspruchsrecht zu gewähren. „Gesundheitsdaten sind die sensibelste Kategorie und IT-Pannen und Hackerangriffe zeigen, dass Risiken nicht ausgeschlossen werden können“, sagte Lang. Er fordert, dass Bürgerinnen und Bürger die Verwendung der Daten zur psychischen Gesundheit verweigern können.
 
„Schließfach für psychische Daten“: „Daten im Kontext der Behandlung psychischer Erkrankungen haben typischerweise weitgehende Bezüge in das Privat-, Familien- und Berufsleben mit vielen Drittbezügen. Im Rahmen von Entlassbriefen sind zudem häufig sämtliche Diagnosen der Vorgeschichte enthalten, sodass im Rahmen von Big Data bei solchen Datenstrukturen eine Re-Anonymisierung und ein Personenprofil mit umfangreicher Krankengeschichte nicht nur vorstellbar, sondern sogar wahrscheinlich wird“, sagte er. Der BDP fordere daher ein Schließfach für psychische Daten und die Selbstbestimmung darüber, wer welche Daten einsehen und verarbeiten darf.
 
Vertrauen als Basis: Das Vertrauen in die Kompetenz und den Schutz der intimen persönlichen Geheimnisse sei die „unverzichtbare Basis“ dafür, sich Psychologinnen und Psychologen anzuvertrauen. „Die Verunsicherung der Bürger darüber, ob psychische Daten Auswirkungen auf Jobchancen, Versicherungen oder andere Lebensumstände haben könnten, schadet der Versorgung psychischer Erkrankungen und erhält deren Tabuisierung“, sagte Lang.
 
Lage in Deutschland: Die deutschen Gesetze in Bezug auf die elektronische Patientenakte, von der aus Daten an die Forschung fließen könnten, sehen sowohl Löschrechte als auch erschwerte Zugriffsberechtigungen vor. Versicherte sollen nicht nur der Erstellung einer E-Akte widersprechen können, sondern auch, dass darin sensible Befunde gespeichert und an die Forschung weitergegeben werden. „Diese Rechte wären infrage gestellt beziehungsweise obsolet, wenn – wie im Kommissionsentwurf vorgesehen – eine automatische Weitergabe in den europäischen Datenraum erfolgen würde“, sagte Lang. 

Hintergrund: EU-Parlament, Kommission und Ministerrat verhandeln derzeit im Trilog über den geplanten europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Das Gesetz soll unter anderem die Sekundärnutzung der elektronischen Patientenakte ermöglichen, also etwa die Weitergabe von Gesundheitsdaten aus der digitalen Patientenakte für Forschungszwecke. Diskutiert wird dabei, ob einzelne Nationalstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern erlauben können, der geplanten Sekundärnutzung zu widersprechen – wie das in Deutschland geplant ist. Die Trilogverhandlungen zum EHDS sollen noch vor der Europawahl im Juni 2024 abgeschlossen werden.
 

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Kategorien:
Pressespiegel
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
ePA & EHDS
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