Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie – Ein Schlag ins Gesicht psychisch Kranker

Die durch das Versorgungsstrukturgesetz geforderte Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie wäre die Chance gewesen, die Versorgung psychisch kranker Menschen endlich zu verbessern, die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz zu verkürzen und so den Menschen die ihnen zustehende Behandlung in einem angemessenen Maße zukommen zu lassen.
Stattdessen enttäuscht der G-BA alle Erwartungen und wenn sich die Befürchtungen der Bundespsychotherapeutenkammer bewahrheiten sollten, wird die Versorgungslage sogar noch verschlechtert werden. Die BPtK spricht in diesem Zusammenhang von einer „Mogelpackung“ und befürchtet unterm Strich einen Abbau von „über 6000“ Psychotherapeutensitzen.
„Zielgenau, flexibel, fristgerecht“ (www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/466/) sind die Formulierungen des G-BA in seiner Ankündigung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie. Diese Worte klingen wie Hohn!

MR

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