Datenschutzerklärung für die eigene Website
Unter den vielen Teilaufgaben des Datenschutzes nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die eigentlich alle bis zum 25. Mai 2018 hätten erledigt sein müssen, ist eine Priorisierung nicht angemessen. Trotzdem sticht aktuell die „Datenschutzerklärung“ als ein besonders eiliges Thema heraus – insbesondere wenn es um die Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit einer eigenen Website geht. Diese sollte möglichst schnell verfügbar sein, weil dieser Mangel andernfalls sogar öffentlich sichtbar wäre. Obwohl also andere Datenschutzthemen mindestens genauso wichtig sind und sich teilweise auf die Datenschutzerklärung auswirken, soll an dieser Stelle nur dieses Thema angerissen werden.
Datenschutz- und Einwilligungserklärung
Die Datenschutzerklärung ist Erfüllung der Informationspflicht aus Artikel 13 DSGVO, wenn Daten bei Betroffenen erhoben werden, und aus Artikel 14 DSGVO, wenn Daten der Betroffenen bei Dritten erhoben werden. Flankiert werden die beiden Rechtsvorschriften durch die Erwägungsgründe 60, 61 und 62.
Die Datenschutzerklärung ist keine Einwilligungserklärung und ersetzt diese auch nicht: Sofern der Rechtsgrund für die Datenerhebung die Einwilligung (statt der…