Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich

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Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. 

Normalerweise dürfen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten/jede fünfte Patientin ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. 

Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen. Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. 
 

Psychotherapie per Video 

Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen seit Herbst vergangenen Jahres bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen.  Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreibt das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung vor. 
 

Regelung gilt vorerst für das zweite Quartal 

Die Begrenzungsregelungen wurden zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden spätestens zum 31. Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das laufende erste Quartal erfolgt keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. 

Quelle: Webseite der KBV

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