BSG urteilt zum Praxisverkauf in Form eines Teils einer Berufsausübungsgemeinschaft
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 11. Dezember 2013 (Az: B 6 KA 18/13 R) entschieden, dass bei der Bewerberauswahl einer Praxisnachfolge die wirtschaftlichen Interessen der verbleibenden Mitgesellschafter unter Umständen zu relativieren sind.
Normalerweise ist der Verkauf eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) an einen Wunschkandidaten „eine sichere Bank“ und geeignetere Bewerber sind nicht zu fürchten. In dem entschiedenen Fall hatte der Berufungsausschuss…