Brief an das BMI: BDP fordert sofortigen Schutz von Gesundheitsdaten beihilfeberechtigter junger Erwachsener

Pressemitteilung

Junge Erwachsene müssen die Möglichkeit haben, selbstständige Entscheidungen, etwa bei der Aufnahme einer therapeutischen Behandlung, auch ohne das Wissen ihrer Eltern zu treffen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert die umgehende Umsetzung der bereits seit längerem vorliegenden Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zum Schutz von Daten- und Persönlichkeitsrechten mitversicherter beihilfeberechtigter junger Erwachsener.

Im Kern geht es darum, die personenbezogenen (Gesundheits-)Daten von beihilfeberechtigten Kindern gegenüber dem hauptanspruchsberechtigten Elternteil möglichst schnell zu gewährleisten und damit endlich mit der längst geregelten datenschutzrechtlichen Situation von gesetzlich krankenversicherten Familienangehörigen gleichzuziehen.

Angestoßen wurde die Empfehlung des Ausschusses durch eine Petition des BDP-Mitglieds Alexander Heidgen. Der Psychotherapeut brachte die Petition auf den Weg, nachdem eine junge Frau, die bei ihm Hilfe gesucht hatte, sich gegen eine Psychotherapie entschied, weil es für sie keine Möglichkeit gab, die Therapie bei der Beihilfe auch ohne das Wissen ihrer Eltern zu beantragen.

Es gehört zum berufsethischen Selbstverständnis des BDP, sich für die Belange der Patientinnen und Patienten einzusetzen, insbesondere wenn es um deren Autonomie geht.Die oben genannte Petition wurde daher von Beginn an vom Verband ausdrücklich unterstützt.

Von Bedeutung ist dieses Thema aber auch bei minderjährigen Beihilfeberechtigten. In diesem Zusammenhang appelliert der Verband daher an das Bundesgesundheitsministerium, bei einem entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben in ähnlicher Richtung Einfluss zu nehmen. Nach 10 Jahren Patientenrechtegesetz sieht der BDP auch hier dringenden Handlungsbedarf, wenn es um die Bedingungen für minderjährige beihilfeberechtigte Familienangehörige geht, Behandlungsverträge abschließen zu können, vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Einschränkungen. Während gesetzlich versicherte 15-Jährige mittlerweile selbst Behandlungsverträge abschließen können, ist dies bei privat versicherten beihilfeberechtigten Minderjährigen kaum etabliert, auch wenn das Selbstbestimmungsrecht nicht erst mit der Geschäftsfähigkeit beginnt.

Neben dem Daten- und Persönlichkeitsschutz von beihilfeberechtigen jungen Erwachsenen, empfiehlt der Verband daher auch die Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes, damit auch ältere Minderjährige im Kostenerstattungsverfahren der Beihilfe in ihrem Recht auf Vertraulichkeit bei gesundheitlichen Daten auch innerhalb der Familie berücksichtigt werden.

Kontakt
Jan Frederichs, Justiziar Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
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