BDP stellt klar: Titel "Psychologe" ist geschützt

Oft falsche Angaben in den Medien

Erst kürzlich stand es wieder falsch zu lesen, „Psychologe“ dürfe sich jedermann und jede Frau nennen. Diesmal in der Zeitschrift „Öko-Test“ vom Februar dieses Jahres. BDP-Fachreferent Dipl.-Psych. Fredi Lang schrieb daraufhin folgenden Brief an die Redaktion:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen leider feststellen, dass Sie in Ihrer Ausgabe 2/04 auf Seite 71 behaupten, dass sich "Psychologe" jeder nennen dürfe. Dies halten wir für unzutreffend. Anbieter die sich ohne Diplom-Psychologe zu sein "Psychologe" nennen, verstoßen in aller Regel gegen das Wettbewerbsrecht. Ferner unterliegen sie der Strafbarkeit des § 132a Abs.2 StGB. Selbst der Gesetzgeber verwendet gelegentlich den Begriff "Psychologe", wenn er Diplom-Psychologen meint, z.B. im Strafvollzug.
Ihre Information dient zudem kaum der Aufklärung der Verbraucher. Wir vermuten zwar, dass Sie diese Information mit der Zielsetzung verfolgen, bei "Psychologen" ohne Diplom vorsichtig zu sein. Wir sehen darin aber eine - wohl versehentliche - Verschlechterung. Uns ist bewusst, dass es unterhalb der Qualifikation des Diplom-Psychologen sowohl auf Anbieter-, als auch auf Nachfragerseite Interesse an psychologischen Dienstleistungen gibt. Es ist aber unser gemeinsames Anliegen, dass den Verbrauchern bewusst ist, in wessen Hände sie sich begeben - sind psychologische Dienstleistungen doch meist Eingriffe in Seele und Persönlichkeit sowie Lebensläufe und Berufskarrieren und können erhebliche Schäden hervorrufen.
Es sei in Bezug auf den Psychologen-Titel angemerkt, dass es im Zuge europarechtlicher Entwicklung eine gestufte psychologische Ausbildung und damit auch mehrere Psychologen-Titel geben wird. Schon diese Entwicklung strapaziert das Verständnis des Verbrauchers. Ein unregulierter Psychologentitel parallel zu diesem regulierten Titelsystem würde für die Verbraucher den Psychomarkt in Hinblick auf die Qualifikation undurchschaubar machen.
Das Studium der Psychologie an einer Hochschule vermittelt fundierte Kenntnisse der Psychologie in Hinblick auf Diagnostik, Therapie und Beratung bei seelischen Problemen und Erkrankungen. Das Studium wird mit dem Diplom abgeschlossen. Sonstige Ausbildungen zum "Psychologen" existieren nicht, obwohl gelegentlich private Ausbildungseinrichtungen versuchen, mit irreführenden Fantasie-Titeln bei nicht vergleichbarer Ausbildung eine Anlehnung an den Hochschulabschluss zu suggerieren.
Der Titel "Psychologe" kann wettbewerbsrechtlich unserer Auffassung nach und insbesondere aus Gründen des Verbraucherschutzes nur von Diplom-Psychologen verwendet werden. Dies lässt sich auch nicht mit zusammengefügten Wortgebilden umgehen. Solche Titel sind allenfalls Diplom-Psychologen vorbehalten.
Neben dem Aspekt, dass der Verbraucher falsch informiert wird und die Berufsbezeichnung Psychologe als undurchschaubar dargestellt und damit beschädigt wird, ist auch zu erwarten, dass rechtlich unbedarfte Dienstleister diesen vermeintlichen Freiraum der Verwendung der Bezeichnung Psychologe nutzen, damit Verbraucher irreführen und den BDP zur häufigeren Ergreifung von rechtlichen Schritten wie Abmahnungen etc. nötigen. Wir möchten Sie daher auffordern, die angesprochene Fehlinformation in der nächsten Ausgabe ihrer Zeitschrift richtig zu stellen. Weiterhin ist für uns aus präventiven Erwägungen die Quelle ihrer Fehlinformation von großem Interesse, um durch Aufklärung Wiederholungen vorbeugen zu können. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Fredi Lang
Diplom-Psychologe, MPH
Referent für Fachpolitik“
 

Als Ergebnis eines daraufhin zusätzlich mit der zuständigen Redakteurin geführten Telefonats wird die Redaktion folgende Berichtigung als Leserbrief des BDP in der April-Ausgabe 2004 veröffentlichen:

„Psychologe doch geschützt
In Ihrer Februarausgabe schreiben Sie: “Psychologe kann sich jeder nennen”. Das ist falsch. Nach einem BGH-Urteil von 1983 darf sich nur Psychologe nennen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat. Das langjährige Psychologiestudium ist sowohl in wissenschaftlichen und praktischen Inhalten sehr anspruchsvoll. Es unterscheidet sich deutlich von nicht akademischen Ausbildungen wie z.B. der des Heilpraktikers. Unter anderem weil Heilpraktiker und andere sich psychologische Berater nennen, kommt es immer wieder in den Medien dazu, dass Nicht-Psychologen als Psychologen betitelt werden. Der BDP geht gegen die den Verbraucher irreführende Verwendung von Psychologen mit Aufklärung und falls erforderlich juristisch vor und nimmt Hinweise z.B. per Mail an f.lang@bdp-verband.org gern entgegen.

Dipl. Psych. Fredi Lang
Referat Fachpolitik
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.“

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Stellungnahme
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