[Archiv] Zulassung von Psychotherapeutischen Verfahren
Am 20.12.2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Schwellenkriterium beschlossen, welches bei der Zulassung von psychotherapeutischen Verfahren in die sozialrechtliche psychotherapeutische Versorgung (Krankenkassen und KV/SGB V) zum Einsatz kommt. Dieses ist seit Anfang März in Kraft, da es vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet wurde.
Die Einführung dieses Schwellenkriteriums (das zusammen mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) unter Ausschluss einer größeren Diskussion in der Profession entwickelt wurde) wird einen großen Einfluss auf die Anwendung und Entwicklung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden haben. Dies sowie die damit angestoßene Entwicklung wird seitens des VPP im BDP (wie auch einer Reihe von anderen Verbänden, s. Links am Ende des Textes) mit…