PsychThG: Auch über die Legaldefinition diskutieren

Der BDP sieht als wohl einziger Verband bei der Novellierung des PsychThG auch die Gefahren für den Beruf der Psychologinnen und der Psychologen. Daher fordert er weiterhin, dass eine Ausweitung der Legaldefinition und damit eine Privilegierung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch in anderen Sozialbereichen, bei gleichzeitiger Fokussierung der Ausbildung auf die Pathologie, unterbleibt.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden auch weiterhin mit Psychotherapie ausgelastet sein. Ihre eventuelle zukünftige Tätigkeit außerhalb der Heilbehandlung ist und bleibt sinnvoll. Aber ein schädlicher Wettbewerb innerhalb des Berufsstand, durch gesetzliche Erweiterung, ist spätestens dann inakzeptabel, wenn damit psychologische Kompetenzen suggeriert werden, die in der Psychotherapeutenausbildung eventuell nicht mehr vermittelt werden.

Wenn die Legaldefinition sich am bisherigen Wortlaut orientiert, werden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch in keiner Weise benachteiligt.

Jan Frederichs

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PsychThG
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