Hacker veröffentlichten sensible Gesundheitsdaten - VPP fordert mehr Datenschutz bei eAkte

Wie diese Woche bekannt wurde, gibt es aktuell einen medizinischen Datenskandal. Insgesamt sind 13.000 hochsensible Datensätze aus Deutschland betroffen. Nach BR-Recherchen waren in über der Hälfte der Datensätze Bilder enthalten, u.a. Brustkrebsscreenings oder Röntgenaufnahmen. Sie waren noch bis vergangene Woche auf ungeschützten Servern im Netz offen zugänglich. Fast alle Datensätze enthielten Geburtsdatum, Vor- und Nachname, Termin der Untersuchung und Informationen über die Behandelnden oder die Behandlung selbst. Ein Horrorszenario gerade im Hinblick auf die aktuelle Einführung der Telematik-Infrastruktur sowie der 2021 vom Gesetzgeber geforderten elektronischen Patientenakte (ePA).

Der VPP im BDP e.V. fordert im Rahmen der zukünftigen ePA den Gesetzgeber auf, höchste Datenschutzvorkehrungen transparent umzusetzen, auch bzgl. der Speicherung zukünftiger millionenfacher eAkten. Durch die aktuelle „Verstaatlichung“ der Telematikprozesse und die Priorisierung von nationaler Gesundheitsforschung treten die Datenschutzrechte der Versicherten in den Hintergrund. Dies darf nicht passieren. 

Der Vorstand des VPP fordert, dass Patientinnen und Patienten ein praktikables Recht bekommen, sensible Gesundheitsdaten nach informierter und aktiver Entscheidung in der zukünftigen eAkte zu speichern. 

Dazu die stellvertretende Vorsitzende Susanne Berwanger: „Es darf nicht sein, dass Erkrankte eine seitenlange komplexe Datenschutzerklärung im Krankenhaus oder der Arztpraxis unterschreiben müssen, wobei dann im Kleingedruckten die Erlaubnis gegeben wird, dass alle Daten ungefiltert in der eAkte bzw. auf Servern der Telematik gespeichert werden.“ 

Auch muss unbedingt gewährleistet werden, dass Versicherte selektive Zugriffsrechte innerhalb der eAkte vergeben können. „Es ist nicht angemessen, dass im Rahmen einer Krankenhausbehandlung, in der Apotheke oder bei der Physiotherapie Fachkräfte automatisch von einer psychischen Erkrankung oder z. B. einem Schwangerschaftsabbruch erfahren können“, so Berwanger weiter. 

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