Aktuelle Informationen aus der Fachgruppe Entspannungsverfahren

c. Auch in diesem Zusammenhang wird darauf verweisen, dass aufgrund der Kontaktbeschränkung die Präsenzpflicht mit Hilfe des Einsatzes von Kommunikations- und Videotechnik verändert werden kann.
Diejenigen, die schon eine Zusatzqualifikation absolviert haben, können sich nun mit einem Dokument der Programmeinweisung auf Konzepte von Entspannungsverfahren des BDP beziehen und sich Ihren Bestandschutz nach den bisherigen Bedingungen bis zum 30. September 2020 sichern. Bei den inzwischen von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannten Entspannungsverfahren handelt es sich um die Konzepte Progressive Relaxation mit 8 und mit 10 Kurs-Einheiten, Autogenes Training mit 10 Kurseinheiten sowie Hatha-Yoga mit 12 Kurseinheiten, das Autogene Training mit 8 Kurseinheiten befindet sich noch in der Prüfphase der ZPP. Denjenigen, die noch kein Zertifikat und kein entsprechendes Dokument über die Programmeinweisung haben, aber als Kursanbieterin und -anbieter sich gerne auf diese Konzepte beziehen möchten, wird dringend empfohlen über den Zertifizierungsausschuss „Multimodale Stressbewältigung und Entspannung (MSE), BDP“ mit Hilfe des Dokuments zum Procedere von Anträgen entsprechende Anträge rechtzeitig zu stellen. (siehe entspannungsverfahren-bdp.de) und sie zuzusenden an zertifizierung.mse@bdp-klinische-psychologie.de

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