Neuigkeiten zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie (QS AmbPT)

In Nordrhein-Westfalen wurden Mitte Juni nun die ersten Zwischenberichte zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie veröffentlicht. Die Praxen erhalten diese Berichte frühestmöglich. Für Rückfragen ist die LAG DeQS-NRW zuständig. Der G-BA hat das Evaluationskonzept des IQTIG aufgrund methodischer Mängel noch nicht genehmigt, erlaubt jedoch die Veröffentlichung des Berichts. Eine rückwirkende Sanktionierung für 2025/2026 ist rechtlich nicht möglich.“

Unerwartet hohe Zahl an übermittelten Berichten

Mitte Juni hat das IQTIG den Mitarbeitenden der KVWL die ersten Zwischenberichte für das Auswertungsjahr 2027 (Erfassungsjahr 2025) zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 2.168 pseudonymisierte Zwischenberichte übermittelt. Diese hohe Zahl war überraschend und unerwartet, da die KVWL zuvor nur von etwa 10 Prozent der leistungserbringenden Praxen Dokumentationen erhalten hatte. Dies deutet darauf hin, dass das IQTIG Berichte von allen potenziell dokumentationspflichtigen Praxen übermittelt hat, unabhängig davon, ob QS-Daten geliefert wurden.

Bereitstellung der Rückmeldungen und Zuständigkeiten

Die KVen sind gemäß Teil 1 § 18 Absatz 5 der DeQS-Richtlinie verpflichtet, die Zwischenberichte QS AmbPT „frühestmöglich“ allen Praxen zur Verfügung zu stellen. Daher wurden die Berichte im Mitgliederportal eingestellt. Zudem erhielten die Praxen Informationen über die Bereitstellung per Post oder E-Mail (sofern Adressen vorlagen). Für Rückfragen zu den Rückmeldeberichten ist ausschließlich die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG DeQS-NRW) zuständig. Kontakt: info-wl@lag-nrw.de 

Die KV selbst agiert nur als Datenannahmestelle und kann keine spezifischen Fragen zu den Berichten beantworten, da Einsichten gemäß der DeQS-Richtlinie nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Zustimmung der Leistungserbringenden gewährt werden.

Eine exemplarische Einsicht in einen der Berichte hat Bedenken aufgeworfen, dass durch die Formulierung im IQTIG-Schreiben der Eindruck entstehen könnte, die LAG-Geschäftsstelle habe die Ergebnisse vorliegen. Das könnte unrealistische Erwartungen wecken. Denn es liegen bisher keine Auswertungen vor. Die Geschäftsstelle wird jedoch auf entsprechende Anfragen vorbereitet, verweist allerdings auf die oben genannte E-Mail-Adresse für erste Kontaktaufnahmen.

Ausblick: Sanktionsfreiheit und Kooperationen

Wichtige Informationen zur Sanktionierung: Eine rückwirkende Sanktionierung für den Erfassungszeitraum 2025/2026 ist rechtlich nicht möglich. 
Eine Kooperation mit IGES zur externen Evaluation ist inzwischen geplant. 

Den gemeinsamen Evaluationsplan des IQTIG und IGES erwarten wir demnächst. Interessierte Mitglieder können anhand der Beauftragung die groben Inhalte sehen. Wenn wir weitere und öffentlichere Informationen erhalten, teilen wir Ihnen dies mit.

Dipl.-Psych. Anna Kaiser; MEG Regionalstelle Gelsenkirchen-Dortmund

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Kategorien:
Ambulante Versorgung
VPP NRW
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