Historie bzw. Entwicklungen des Psychotherapeutengesetzes (Laszlo A. Pota)

Psychotherapie nur auf der Basis der Psychologie!

Abstammungen von Grundbegriffen:

Psychi – gr. Seele, der Gesamtbereich des Fühlens, Empfindens und Denkens bei einem Menschen.
Psychologie – Lehre von der Seele (psychi gr. Seele, logo gr. Lehre, Kunde, Erklären)
Fach Psychologie heute – Studium v. Erleben, Fühlen, Denken, Handeln u. Verhalten des Menschen
Psychotherapie - Behandlung seelisch gestörter Menschen durch seelische Einwirkung
Psychagogia – (Griechisch: psyche „Seele“, agogós „hinleitend“, „führend“,
Therapie – Behandlung (Griechisch: therapeia)
Psychiatrie – Heilkunst v. Gemütskrankheiten (iatreuin gr. Arzt sein, Behandlung durch Heilmittel)

Historie

Nicht erst die Griechen haben sich mit dem Geist von Lebewesen beschäftigt. Die meisten alten Kulturen, teilweise weit vor 40.000 Jahren, beschäftigte die Frage nach der Seele die Menschheit, wie wir es aus der Ethnologie wissen. Psychologie ist über Jahrtausende Teil der Philosophie und diente auch als Gleichgewicht zu religiösen Erklärungen vom Geist des Menschen. Der schottische Philosoph David Hume (1711-1776) entwarf eine „Wissenschaft von der menschlichen Natur“, die genauso logisch und empirisch sein sollte wie bei Astronomen Galileo Galilei und beim Physiker Isaac Newton. Eine experimentelle Wissenschaft, die auf wiederholbaren Beobachtungen basiert. Es sollten Erfahrungen sein, die in Zusammenhang mit dem Verhalten beobachtet und überprüft werden können.

Der Arzt und Philosoph Wilhelm Wundt (1832-1920) begann ausdrücklich mit der Erforschung der Psychologie in diesem modernen Sinn, richtete 1879 in Leipzig ein psychologisches Labor ein und nannte sich „Psychologe“.

Sigmund Freud (1856-1939), Arzt, als „Tiefenpsychologe“ und Gründer der Psychoanalyse, entwickelt 1895 zusammen mit Josef Breuer (1842-1925), Arzt und Philosoph, in „Studien über Hysterie“ die psychoanalytisch orientierte Neurosenlehre. Freud stellte sich 1926 eindeutig gegen die Vereinnahmung der Psychoanalyse durch die Medizin: Im Interesse der Weiterentwicklung und Reflektion, dürfe die Psychoanalyse und die Behandlungsberechtigung nicht von der Verankerung in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen getrennt werden.

Lightner Witmer (1867-1956) amerikanischer Psychologe und Pionier der „Klinischen Psychologie“, promovierte bei W. Wundt in Leipzig und richtete die erste „Psychologische Klinik“ 1896 in Philadelphia/USA ein. Von ihm stammte die Bezeichnung „Clinical Psychology“ – Klinische Psychologie, die weltweit übernommen worden ist und fester Bestandteil der Psychologie ist. Er entwickelte psychologische Tests für Kinder und gründete 1907 die Zeitschrift The Psychological Clinic.

Die „Deutsche Gesellschaft für experimentelle Psychologie“ gründete sich 1903 und wurde 1904 umbenannt in „Deutsche Gesellschaft für Psychologie“ (DGPs) als Vertretung von Forschung und Lehre der Psychologie.

Emil Kraepelin (1856-1926) Arzt, Schüler von W. Wundt, gründete 1917 die „Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie“ in München, seit 1954 „Max-Planck-Institut“. Von Anfang an war es ein Institut der interdisziplinären Forschung – in Kooperation von Psychiaterinnen und Psychiatern, Klinischen Psychologinnen und Psychologen sowie anderen psychosozialen Berufsgruppen. Kraepelin schrieb von1882 bis 1884 sein „Compendium der Psychiatrie“, das als einflussreiches und weitverbreitetes „Lehrbuch der Psychiatrie“ mehrfach aufgelegt wurde.

Alfred Adler (1870-1937), war ein Arzt und Teilnehmer der „Mittwochabendgesellschaft“ von Freud, in der er sich für soziale und pädagogische Sichtweisen mit einer eigenen Theorie, die der „Individualpsychologie“, einbrachte. Ab 1919 wurden allein in Wien mehr als dreißig individualpsychologische Erziehungsberatungsstellen eröffnet. Adler wollte eine lebensnahe Psychologie schaffen, die es Menschen ermöglicht, ihre Mitmenschen aus deren individuellen Lebensgeschichten heraus zu verstehen.

Carl Gustav Jung (1875-1961), der seine Grundgedanken zur Analytischen Psychologie (AP) von 1914 bis 1930 niedergeschrieb, gehörte – mit der Psychoanalyse Freuds und der Individualpsychologie Adlers – zu den klassischen tiefenpsychologischen Richtungen. U. A. beschrieb er die Rolle eines unbewussten Bereichs als wesentlichen Aspekt der Psyche und suchte verschiedene Methoden, um diesen zu erschließen.

Die erste Psychonalytische Poliklinik in Berlin wurde 1920 zur Lehreinrichtung und zum Behandlungszentrum. Die Gründung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) fand im Jahr 1926 statt.

Ab 1933 wurde die Psychoanalyse allerdings von den Nazis als „jüdisches Teufelswerk“ verunglimpft und zwischen 1936 und 1938 aufgelöst. In dieser Zeit wurden alle Institute gleichgeschaltet und in das „Deutsche Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie“ überführt undfür Kriegsforschungen, sprich Manipulation bzw. Motivierung missbraucht – Titel: „Neue Deutsche Seelenheilkunde“. Eine Folge war die Emigration vieler, nicht nur namhafter, Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ins Ausland.

Im Jahre 1941, wurde der akademische Beruf des Diplom-Psychologen/-Psychologin etabliert – mit der Einführung einer wissenschaftlich qualifizierenden Diplom-Prüfung. Wer als Absolventin oder Absolvent des „Berliner Instituts für psychologische Forschung und Psychotherapie“ zertifiziert wurde, durfte aufgrund eines Erlasses von 1943 die Berufsbezeichnung „Behandelnder Psychologe/Psychologin“ führen und sich auch niederlassen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologen e. V. (BDP) gründete sich nach dem Krieg, im Jahr 1946, als berufliche Interessenvertretung der Diplom-Psychologen/-Psychologinnen. Die Mehrzahl der Mitglieder war von Anfang an in klinischen Berufsfeldern tätig. Doch auch in den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie wie auch Wirtschaftspsychologie, wurde immer mehr humanistisch gedacht. Werke von George Katona und Kurt Lewin waren populär, nicht nur was das Thema Arbeitszufriedenheit betrifft.

Die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG) gründete sich 1947 neu (Mitglieder waren hauptsächlich Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen). Die Diskussion um die Medizinalisierung der Psychotherapie eröffnete sich neu. Als Gegengewicht fand 1949 die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) statt. Ziel war es, unabhängig vom Grundberuf und den jeweiligen psychoanalytischen Orientierungen, ein gemeinsames wissenschaftliches und berufspolitisches Forum zu schaffen, einen Dachverband für die Interessenvertretungen.

Die Deutsche Psychoanalytischer Vereinigung DPV gründete sich 1949 aus „abtrünnigen“ Mitgliedern der DPG, um die reine Freud‘sche Lehre zu bewahren und, in diesem Sinne, die Anerkennung der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung zurückzugewinnen. 

1950 gründete sich die Vereinigung der Analytischen Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (VAKJP) als Fachgesellschaft. Die Mitglieder konnten im Grundberuf Ärztinnen und Ärzte, Diplom-Psychologen und -Psychologinnen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Diplom-Pädagogen und -Pädagoginnen sein.

Im Rahmen des Jugend-Wohlfahrts-Gesetzes wurden in der BRD 1952 Erziehungsberatungsstellen, in denen auch Diplom-Psychologen und -Psychologinnen mitarbeiten sollten, als kommunale Aufgabe beschlossen.

Als der BDP sich im Jahr 1946 gründete, war die Psychologie im Verhältnis zu anderen Disziplinen noch eine ziemlich junge Wissenschaft. Dennoch gab es bereits damals ein sehr großes Interesse in der Gesellschaft an allem, was mit Philosophie, Soziologie, Politologie und vor allem Psychologie zu tun hatte. Die Möglichkeit, im Alltag und im eigenen Leben Beobachtetes erklären und Einflüsse vorhersehen zu können, eine Vereinfachung und für jeden verständliche Abbildung der Komplexität der Welt, unseres Seins in seelischer Hinsicht – all das war gefragt. Es ging auch um die Hoffnung, die Geister der alten Zeit überwinden und mit der jungen Demokratie neue Werte und Normen etablieren zu können.

Alexander Mitscherlich war einer derjenigen, der in diesen Debatten die Psychologie zunehmend in Stellung brachte, um gesellschaftliche und persönliche Fehlentwicklungen anzugehen. Die von ihm geprägten Sätze von der „Unwirtlichkeit unserer Städte“ und den notwendigen „heilenden Erfahrungen“ waren in aller Munde. In dieser Zeit war auch die Psychologie in ihrem ganzheitlichen Ansatz ein willkommener Mitgestalter der Wissenschaften.

1953 wurden Psychologische Dienste bei der Bundesanstalt für Arbeit eingerichtet.

Für die Ärztinnen und Ärzte wurde 1958 eine Fortbildung in Psychotherapie eingeführt.

Die Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie (DGAP) gründete sich 1960 als Interessenvertretung der Jung’schen Analytischen Psychologie.

Der Bundesgerichtshof erkannte 1961 zivilrechtlich das Vorhandensein psychischer Störungen als Grund für Haftungsausschluss an.

Der Bundesangestelltentarif (BAT) wurde 1961 eingeführt, Dipl.-Psych. wurden nun nach BAT IIb bezahlt

Der Arzt-/Ersatzkassenvertrag wurde 1963 verändert, Nicht-Mediziner wurden als Vertragsbehandler von Mitgliedern (hauptsächlich Dipl.-Psych. mit psychoanalytischer Ausbildung) ausgeschlossen

Auch als Antwort auf solche Einschränkungen fand 1963 die Gründung der Sektion Klinische Psychologie im BDP statt, um die beruflichen Interessen der heilberuflich tätigen Diplom-Psychologinnen und -Psychologen energischer zu vertreten.

Erst 1964 erkannte das Bundessozialgericht psychische Störungen als behandlungsbedürftige Krankheiten im Sinne der Reichsverordnung an.

Die „Psychologische Psychotherapie“ wurde 1965 als medizinische Leistung in den Katalog der Heilbehandlungen aufgenommen.

Eine neue Psychotherapie-Richtlinien-Vereinbarung folgte 1967 zwischen der Kassenärtztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen und führte ein aufwendiges Gutachtenverfahren für analytisch orientierte und für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ein – mit einem externen Gutachten, das die Leistungspflicht der Krankenkassen überprüfen sollte. Auch hier waren erst nur Ärztinnen und Ärzte behandlungs- und gutachtenberechtigt.

In den 1960er Jahren passiert so einiges, überall auf der Welt erhob sich eine ganze Generation gegen das Establishment und verlangte nach Veränderung, die sogenannter 68-Revolution, zog ihre Bahnen. Die Humanistische Psychologie brachte mit neueren Therapieformen wie Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Gestalttherapie, systemischer Familientherapie, Psychodrama, Schrei-Therapie, Körpertherapien etc., neuere Behandlungsmethoden, die aber genauso effektiv sind wie AT oder TP.

Es gründeten sich neue Therapiegesellschaften: 1968 die Gesellschaft zur Förderung der Verhaltenstherapie (GVT). Bei der in England seit 1958 etablierten Behavior Therapy, sowie bei den  lernpsychologischen Grundlagen des Psychologen Hans-Jürgen Eyssenk, lag der Focus vor allem auf kurzfristigen Interventionsmethoden. Auch in den USA wurden seit Mitte der 1950er Jahre, auf Skinner zurückgehende, operante Belohnungsverfahren eingeführt; in Deutschland als Verhaltenstherapie (VT) bekannt. Die Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP) gründet sich 1970 aus dem Vermächtnis von Alfred Adler.

Rasch folgte 1970 die Gründung der Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapienach Carl Rogers (GwG). Über die Phänomenologie kam durch Fritz Perls aus den 50er Jahren die Gestalttherapie dazu, in der genauso die Achtsamkeit im Mittelpunkt steht - Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie e.V. (DVG) mit Hilarion Petzold.

Bereits in den ersten Jahren nach der Psychotherapie-Vereinbarung von 1967 wurde deutlich, dass die Psychotherapieversorgung mangelhaft war und durch die Ärztinnen und Ärzte allein nicht sichergestellt werden konnte. So entstand 1972 das „Delegationsverfahren“, in dem Diplom-Psychologen und -Psychologinnen als „Heilhilfspersonal“ für Ärztinnen und Ärzte herangezogen wurden. Tatsächlich bedeutete dies, dass fachlich, rechtlich und wirtschaftlich die Diplom-Psychologen und -Psychologinnen – mit den gleichen psychoanalytischen Qualifikationen, wie ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen – den Ärztinnen und Ärzten unterstellt waren. Da die Versorgung der psychisch Kranken weiterhin ungenügend war, wurde 1973 eine breite Untersuchung zur Lage der psychisch Kranken in Deutschland von der Bundesregierung eingeleitet.

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) rückte die Rolle der humanistischen Psychologie als Teil der Gesundheitsversorgung deutlich in den Mittelpunkt (Gemeindepsychologie) sowie die Bedeutung der Berufsgruppe der Psychologinnen und Psychologen in der Versorgung, Prävention, Beratung, Therapie und Nachsorge bei Störungen.

Gleichzeitig wurde 1973 die Rahmenprüfungsordnung für das Diplom in Psychologie verändert und erweitert. Fast überall an den Universitäten wurden neue Lehrstühle in den Bereichen der Klinischen Psychologie eingerichtet, wo auch verschiedene Psychotherapiemethoden mit Lehr- und Forschungsaufträgen angeboten wurden (neben Psychoanalyse und Tiefenpsychologie die Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, Gestaltpsychotherapie, Psychodrama, Familientherapie, Körpertherapie, etc.).

Mithilfe der Gewerkschaften DAG und ÖTV, heute ver.di, und der Zuarbeit des BDP, wurde bei den Tariferhöhungen 1973 die Psychologie als ein akademischer freier Beruf, gleich der Medizin eingestuft auf BAT IIa/Ib.

Als Ergebnis zur Lage der Nation, verabschiedete der Deutsche Bundestag 1975 die Psychiatrie-Enquete, welche die Lage der ambulanten und stationären psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung im Gesundheitswesen erfasste. Es folgte eine neue Psychiatrie-Personal-Verordnung (PsychPV) mit der Vorgabe der Anzahl von Stellen u. a. für Diplom-Psychologen und -Psychologinnen. Es wurde die rechtliche Gleichstellung von psychisch und physisch erkrankten Menschen gefordert, sowie der Ausbau der gemeindenahen Versorgung und die Anerkennung der heilberuflichen Kompetenzen von Diplom-Psychologen in Form eines Berufsgesetzes.

Die DGVT (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie) gründete sich 1976 aus der Vereinigung der zwei Verbände DBV und GVT. Gleichzeitig wurde die Ausübung der psychologischen Heilkunde für Klinische Psychologinnen und Psychologen mit einem Staatsexamen gefordert.

Der BDP führte 1977 den zertifizierten Titel KLIPS (Klinischer Psychologe BDP/ Klinische Psychologin BDP) durch die Sektion Klinische Psychologie ein und verbreitete ihn bundesweit sehr erfolgreich als Nachfolger des Titels Fachpsychologe der Medizin.

Die damalige Gesundheitsministerin Antje Huber, SPD, versuchte 1978 einen Referentenentwurf für ein Psychologengesetz vorzulegen. Er sah die Integration der Psychologischen Psychotherapie bzw. Klinischen Psychologie in das Gesundheitssystem vor, unter Beschränkung auf die Ausbildung in Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Gesprächstherapie und Verhaltenstherapie. Aufgrund der Uneinigkeit der vielen Psychotherapie- und Berufsverbände, des Widerstandes der Ärzte gegen die berufsrechtliche Gleichstellung und den finanziellen Bedenken der Krankenkassen, scheiterte das Vorhaben.

Als Antwort gründete sich 1978 die Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutischen Fachverbände (AGPF) als Zusammenschluss von Verbänden der Gestalttherapie, der systemischen Familientherapie, der Körperpsychotherapie, der Psychodramatik, der Transaktionsanalytik, der Tanz- und Bewegungstherapie etc., um die Anerkennung der der humanistischen Psychologie nahestehenden Verfahren zu erreichen.

Das Bundessozialgericht stellte 1979 erneut die Richtigkeit eines Ärztemonopols fest und verneinte die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für eine psychotherapeutische Behandlung durch Diplom-Psychologen und -Psychologinnen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schloss 1980 mit den Ersatzkrankenkassen einen Vertrag ab, in dem die Verhaltenstherapie als Delegationsverfahren auch mit Diplom-Psychologen möglich wird. Der BDP rief zum Boykott des Arzt-/Ersatzkassenvertrages auf.

Dann wurde 1980 der Fachverband für Klinische Verhaltenstherapie (FKV) gegründet, in dem sich Ärztinnen und Ärzte sowie und Diplom-Psychologinnen und -Psychologen zusammenschlossen und einheitliche Ausbildungsrichtlinien vorgaben.

In der DDR wurde 1981 der Fachpsychologe für Medizin kreiert, der heilberuflich den Ärzten gleichgestellt war.

Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 1983, war die Ausübung der Psychotherapie auch in der BRD eine heilberufliche Tätigkeit. Um vor strafrechtlicher Verfolgung sicher zu sein, mussten die Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, die heilkundlich-psychotherapeutisch tätig sein wollten, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach § 1 des Heilpraktikergesetzes (HPG) von 1939 beantragen.

Der BDP lieferte ab 1984 Entwürfe für eine „Bundes-Psychologen-Ordnung (BPO) im Rahmen eines Gesetzes über den Beruf des Klinischen Psychologen/Psychotherapeuten“ durch die Zusammenarbeit der Sektion Klinische Psychologie und des BDP-Geschäftsführers Gerd Pulverich, die 1986 auf der Delegiertenkonferenz endgültig verabschiedet wurde.

Aufgrund weiterhin großer Versorgungsmängel im Rahmen der ärztlichen Psychotherapieversorgung, gelang es dem BDP mit der Technikerkrankenkasse (TK) 1983 eine Vereinbarung abzuschließen. Nach dieser konnten Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, welche die Qualifikationskriterien erfüllten, im Rahmen der TK-Regelung zugelassen werden; unter der Voraussetzung, dass  sie eine Weiterbildung in Methodenintegrativer Psychotherapie oder Verhaltenstherapie nachweisen konnten.

In dieser Zeit konnte der Titel  „Psychologe/ Psychologin“ nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes geschützt werden, hauptsächlich angestrebt für den BDP durch die Sektion Freiberufliche Psychologen über Attila Szabò und BDP-Geschäftsführer Gerd Pulverich. Dieser Titelschutz ist derzeit leider wieder gefährdet.

Innerhalb des BDP wurde 1986 der Bundesauschuss Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen (BAP) gegründet unter der Leitung von Herbert Groos, der mit dem damaligen BDP-Präsidenten Rudolf Raber eng mit den DAG-Vorstandsvorsitzenden Hermann Brandt und Roland Issen zusammenarbeitete. Der 1. Kooperationsvertrag zwischen BDP und DAG wurde am 02. Januar 1984 geschlossen.

Die Verhaltenstherapie wurde 1987 als drittes Rahmenrichtlinienverfahren neben AT und TP anerkannt und damit auch von den Primärkassen getragen. Die Diplom-Psychologinnen und -Psychologen sind im Gegensatz zu den Ärztinnen und Ärzten aber weiterhin antragspflichtig und nur auf Übende Verfahren bzw. Hypnose beschränkt.

Um dem entgegen zu wirken, erließen 1989 der BDP und die DGPs die Richtlinien im Rahmen der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen für den Bildungsgang zum Klinischen Psychologen/Psychologin sowie Psychotherapeut/Psychotherapeutin, als Zertifikate wie der KLIPS, sehr gefragt.

Am 03. Oktober 1989 fand die deutsche Wiedervereinigung, 1990 dann die Integration der ostdeutschen Psychologinnen und Psychologen (Berufsverband Deutscher Psychologen der DDR und Gesellschaft für Psychologie) mit fünf neuen Bundesländern in den BDP statt – angeführt durch Beate Kratochwil.

Bundesgesundheitsministerin Prof. Dr. Ursula Lehr, Diplom-Psychologin, legte 1990 Eckpunkte für ein neues Psychotherapeutengesetz vor.

Elisabeth Götzinger brachte 1991 als spätere Vorsitzende des BAP auf der DK1/1991 einen Antrag auf Gründung der Sektion der Angestellten und Beamteten Psychologen/ innen im BDP (SABP) ein, als Ergänzung zur Sektion Freiberufliche Psychologen, der angenommen wird. Die Gründungsveranstaltung fand im September 1991 in Dresden statt. Der BDP hatte zu diesem Zeitpunkt über 11.000 Mitglieder, davon waren rund 70% im klinischen Bereich tätig.

Die durch die Bundesregierung nach der Vereinigung beabsichtigte Herabstufung der Eingruppierung der Diplom-Psychologen auf BAT III, konnte auf der Basis des Kooperationsvertrages mit der DAG, mit Einsatz der SABP, abgewandt werden.

1991 legte Dr. Angela Schorr die Ergebnisse ihre Untersuchung „Psychologen im Beruf“ vor: Qualifikationsmerkmale, Tätigkeitsfelder, Perspektiven, unter besonderer Berücksichtigung der Berufssituation angestellter und beamteter Psychologinnen und Psychologen.

Ein Forschungsgutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums unter der Federführung von Prof. Dr. Jürgen Adolf Ernst Meyer, Arzt und Psychoanalytiker sowie Sozialwissenschaftler, stellte 1991 zum wiederholten Male eine gravierende Fehl- und Unterversorgung im Bereich der Psychotherapie – wie schon die Enquete-Kommission im Jahr 1975 – fest. Daraus folgte eine Empfehlung auf gesetzliche Anerkennung der heilberuflichen Kompetenzen der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen.

Es kam zu einer Spaltung von einigen „abtrünnigen“ Mitgliedern der Sektion Klinische Psychologie im BDP, was 1992 zur Gründung des Deutschen Psychotherapeutenverbandes (DPTV) führte.

1992 wurde die Strategiegruppe im BDP gegründet, mit Vertreterinnen und Vertretern des Präsidiums, der Sektionen Klinische Psychologie, SABP und Freiberufliche Psychologen, um eine gemeinsame langfristige Strategie zu Verabschiedung eines PTG zu „stricken“.

Ab 1993 wurde die Funktion eines Präsidiumsbeauftragten für Tariffragen, aus den Reihen der SABP kommend, eingerichtet. Der Präsidiumsbeauftragte nahm aktiv bei öffentlichen Tarifverhandlungen für die Eingruppierungen der Diplom-Psychologinnen und -Psychologen in der Tarifrunde, sowohl für die DAG, als auch später bei ver.di, beratend teil. Von 1991 bis 2016 war es Laszlo A. Pota; seit 2018 ist es Juliane Dürkop. Von 2002 bis 2016, nach der Gründung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), waren Elisabeth Götzinger, Laszlo A. Pota und Dr. Klaus Thomsen aus der SABP ständige Vertreter in deren Bundesfachkommission PP/KJP. Dr. Klaus Thomsen ist seit 2017 Sprecher dieser Fachkommission und verhandelt die Eingruppierung der PP/KJP mit.

Bei den Anhörungen zu dem Gesetzgebungsverfahren bildeten sich zwei Gruppierungen als Hauptinteressenvertreter heraus, die Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie AGPT, in der Vertreter der AGPF, BDP, DGPs, DGVT, DPTV, GWG und GNP zusammensitzen, sowie die Arbeitsgemeinschaft der Richtlinienverbände AGR, also die Vertreter der Delegationspsychologen und die der drei Richtlinientherapien BVVP, DGAP, DGIP, DGPT, DPV, VAKJP, Vereinigung. AGR und AGPT bekämpften sich massiv und führten so immer wieder zu Verzögerungen.

Um im Verband und in dem Gesetzgebungsverfahren stärker vertreten zu sein, gründete sich 1993 im BDP eine neue Sektion, der Verband der Psychologischen Psychotherapeuten (VPP). Gründungsvorsitzender wurde Dr. Hermann Josef Berk. Anschließend folgten Friedhelm Herrmanns, Jürgen Eilers, Georg Faulhaber, Karl-Otto Hentze, die auch in der Strategiegruppe mitgearbeitet hatten. Mit K. O. Hentze, Dr. Helga Schäfer und Heinrich Bertram entwickelte der VPP immer mehr eine, von DK-Beschlüssen und von der Strategiegruppe sich entfernende, Eigenpolitik. Mit F. Herrmanns als Vorsitzenden, tendierte der VPP dazu, oft nur die niedergelassenen Psychotherapeuten zu vertreten.

Die Bundesregierung legte 1993 einen neuen Entwurf für ein Psychotherapeutengesetz vor. Der Gesetzentwurf stellte berufsrechtlich die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen mit den Fachärzten im Bereich der Psychotherapie gleich. Für die Ausbildung gab der Entwurf staatliche Rahmenvorgaben vor. Für die Anerkennung berufsrechtlich bedeutsamer wissenschaftlicher Psychotherapieverfahren wurde ein Wissenschaftlicher Beirat als unabhängiges Expertengremium vorgesehen.

Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen erhielt für die Festlegung von Psychotherapierichtlinien auf Seiten der Leistungserbringer eine paritätische Zusammensetzung mit psychotherapeutisch tätigen Fachärzten, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen. Sozialrechtlich war mit Zustimmung der KBV die Integration der PP, KJP in die Kassenärztlichen Vereinigung vorgegeben. Allerdings wurde eine Zuzahlungspflicht für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.

1994 veröffentlichte die Vertragsabteilung Psychotherapie (VAP) unter Federführung des damaligen BDP-Präsidenten Lothar Hellfritsch und BDP-Geschäftsführers Gerd Pulverich die Dokumentation und einen Leitfaden eines Gesetzgebungsverfahrens.

Der Bundesrat lehnte 1994 mit der Mehrheit der SPD-regierten-Länder den Entwurf des Psychotherapeutengesetzes wegen der Zuzahlungspflicht ab.

Die AGPT erreichte 1994, unter der Verhandlungsführung des DPTV, mit den Bundesverbänden der Betriebs- und Innungskrankenkassen eine Vereinbarung zur geregelten Kostenerstattung, wenn kein Therapieplatz zur Psychotherapie zur Verfügung stand. Allerdings galt dies nur für die Richtlinientherapien.

Prof. Dr. Klaus Grawe veröffentlichte 1994 eine umfangreiche Bestandsaufnahme zur Wirksamkeit der Psychotherapie: „Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur Profession“. Er sprach sich auf der Basis von empirisch gestützten Daten gegen die Trennung von Therapieschulen aus und empfahl eine integrative Psychotherapieform. 

Das Landessozialgericht von NRW hob die Empfehlungsvereinbarungen der TK-Regelung des BDP und DPTV mit den Betriebs- und Innenkrankenkassen auf Antrag der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf, mit der Begründung, Vertragspartner der Krankenkassen könnten nur die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV sein. Damit wurde die Kostenerstattung im Rahmen der Psychotherapieversorgung außerhalb der Regelversorgung und der Richtlinientherapien sehr schwierig – trotz des §13, SGB V, wonach Patientinnen und Patienten, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Behandler gefunden haben, eine psychotherapeutische Behandlung bei einem nicht-zugelassenen PP bzw. KJP beantragen können.

Dem BDP gelang mit viel Einsatz, angeführt hauptsächlich durch die Sektion Freiberufliche Psychologen, unter der Führung von Attila Szabó 1995 die Anerkennung der Zugehörigkeit zu den Freien Berufen.

Am 14. Mai 1997 wurde in Bonn eine Groß-Demonstration der AGPT anlässlich der 1. Lesung des neuen Entwurfes für einen Psychotherapeutengesetzes durchgeführt. Über 5.000 Teilnehmende, Kolleginnen und Kollegen, Patientinnen und Patienten, Politikerinnen und Politiker, Angestellte von Kliniken, Beratungsstellen, Freiberufliche, Gewerkschaftler etc. gingen auf die Straße und reisten teilweise mit Bussen oder mit der Bahn an, um für eine baldige Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes zu kämpfen und die immer noch bestehende Zuzahlung zu bekämpfen. Hauptorganisator und Finanzgeber war der BDP, hauptsächlich vertreten durch die Sektion Klinische Psychologie, angeführt durch den Vorsitzenden Henri Viquerat.

Im Anschluss daran lehnte eine außerordentliche Vertreterversammlung der KBV im September 1997 den PsychThG-Entwurf der Bundesregierung ab. Die Integration der PP und KJP als „Nicht-Mediziner“ in die KV wurde von der Ärzteschaft abgelehnt; eine vermutete enorme Kostensteigerung im Rahmen der GKV war ein weiterer Vorwand. Dies geschah kurz vor den Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Über den PsychThG-Entwurf wurde 1998 über ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag dann doch noch im Bundestag abgestimmt. Im März 1998 stimmte auch der Bundesrat zu, obwohl das Gesetz immer noch die Zuzahlungspflicht enthielt. Es wurde ein neuer Heilberuf geschaffen, der gleichberechtigt mit der Ärzteschaft kooperiert. Vieles an dem neuen Gesetz war eine Notlösung, und, wie wir heute wissen, mit heiße Nadel gestrickt. Was wir heute als Webfehler im Gesetz erkennen, spiegelte die damalige Furcht vor einer finanziellen Belastung der GKV-Budgets durch die Psychologischen Psychotherapie wider. Eine große Rolle spielte zudem der Kampf der Kassenärztlichen Vereinigungen um Machterhalt.

Am 23. Juni 1998 wurde das Gesetz schließlich beschlossen, mit allen „Schikanen“, wie dem „Zeitfenster“, also den Übergangsbestimmungen, der Beschränkung auf die Richtlinienverfahren, dem Zwang zur Nachqualifikation für viele, die schon jahrelang in der Psychotherapie gearbeitet hatten, und nicht zuletzt den heute noch für die PiA untragbaren Ausbildungsbedingungen. Aber man hatte eine eigenständige berufsrechtliche Organisation geschaffen, inklusive Kammern und der sozialrechtlichen Zuordnung zu den Fachärzten in der KV. Am 01. Januar 1999 trat das Gesetz in Kraft.

Seit 1999 haben sich in allen Bundesländern Psychotherapeutenkammern gegründet, die ihre approbierten Mitglieder zwangsrekrutieren. Die Landespsychotherapeutenkammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen die ihnen auf Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammern wahrgenommen. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die Landespsychotherapeutenkammern haben sich 2003 in einer Arbeitsgemeinschaft Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zusammengeschlossen. Gemäß der Satzung besteht der Zweck im ständigen Erfahrungsaustausch unter den Psychotherapeutenkammern, der gegenseitigen Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten sowie der gemeinsamen Vertretung ihrer Anliegen gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Institutionen des Gesundheitswesens, Bundesbehörden, Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (auf Bundesebene sowie gegenüber europäischen Institutionen). Im Unterschied zu den Landespsychotherapeutenkammern ist die Bundespsychotherapeutenkammer keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht rechtsfähiger Verein. Die ersten beiden Präsidenten, Detlef Kommer und Prof. Dr. Rainer Richter, verhielten sich äußerst BDP-feindlich, zumal Richter in der Sektion Klinische Psychologie seine politische Karriere gestartet hatte. Er lancierte eine völlig neue Form der Psychotherapie.Ausbildung  – das Direktstudium. Statt wie bisher nach der Qualifizierung durch ein Studium mit Diplom- bzw. Masterabschluss  und einer praktischen Weiterbildung in Psychotherapie im Angestelltenverhältnis, war nun vorgesehen, dass direkt nach dem Abitur ein Studium in Psychotherapie aufgenommen werden solle.

Das PsychThG sollte seit 2001 novelliert werden, doch die Bundesregierung wünschte eine längere Erprobungsphase und sammelte nur die Vorschläge von allen Seiten ein. Unter den unterschiedlichen Regierungskoalitionen entstanden verschiedene Ansätze, doch egal ob SPD und Grüne, CDU und FDP oder GROKO, die Reformen blieben stecken. Alle waren sich einig, dass vor allem die Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten zum PP/KJP neu geregelt werden müsse, da weder ihr sozialrechtlicher Status in der praktischen Ausbildung gesichert ist, noch die Finanzierung. Auch die sozialrechtliche Gleichstellung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, wie im niedergelassenen berufsrechtlichen Bereich mit den Fachärztinnen und -ärzten, muss endlich politisch wie rechtlich beschlossen werden.

BDP und ver.di fordern EG 15 für die PP/KJP, EG 13 für die PiA und EG 13 bzw. 14 für diejenigen mit Dipl.-bzw. Master-Abschluss. Das Bundesministerium für Gesundheit gab 2008 ein Forschungsgutachten zu den Ausbildungsbedingungen zum PP/KJP in Auftrag. Das Ergebnis war desaströs: unterschiedliche Zugänge, Ausbildungsbedingungen und Verläufe in den verschiedenen Bundesländern, Redundanzen zu bereits absolvierten Vorbildungen, erhebliche Schwankungen in der Qualität der Ausbildung und Prüfungsinhalten, ungeklärter Status und schlechte bis keine Bezahlung der PiA, die tatsächlich wie Praktikanten oder Hospitanten in den Praxisbereichen angesehen werden – obwohl sie de facto  hochqualifizierte Hochschulabsolventinnen und –absolventen sind. Systemisch sind hier die gleichen Fehler wiederholt worden, wie bei den AiP im medizischen Ausbildungsbereich: Ausbeutung. Durch das Direktstudienmodell mit vorgezogener Approbation, weckte die BPtK, Hoffnungen auf einen sehr frühen Zugang in den Psychotherapiemarkt.

Im Herbst 2015 brachte die BPtK mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) das Modell Direktstudium Psychotherapie endgültig in Gang. Es mündete sogar in einer Referentin-Stelle im BMG für die Ausarbeitung eines Konzeptes, welches das Berufsbild und die Ausbildung der Psychotherapeuten zur Novellierung des PsychThG führen sollte. Doch die Referentin Frau Dr. Hauke konnte bisher ihr von der BPtK mitfavorisiertes Konzept in kein Gesetzgebungsverfahren einbringen. Der Arbeitsentwurf weckte viele Widerstände, sowohl von Verbänden als auch aus den Gremien der Bundesländer, die die Kosten der Umsetzung tragen sollen.

In den Tarifverhandlungen zum TVÖD 2016 hatte genau dies bei den Arbeitgebern dazu geführt, dass die angemessene tarifliche Eingruppierung der PiA nicht verhandelt wurde, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gab, und die schon gut vorbereitete Eingruppierung der PP/KJP mit EG 15abgebrochen wurde und nun bei EG 14 eingestuft worden ist.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden zur Verhandlungsmasse für die Zustimmung einer Eingruppierungsordnung, die die PP/KJP entgegen der Vorverhandlungen herunterstufte, weil mit einem Direktstudium die gesetzlichen Grundlagen für eine Weiterbildung nicht mehr gegeben wären. Der BDP lehnt bis heute per DK-Beschluss ein Direktstudium abda es das Psychologiestudium entwertet, die Psychotherapie von der Psychologie trennt, und unsere Berufsfelder einschränkt.

Zentrale Ziele der Novellierung müssten die adäquate tarifliche Einordnung von während und nach der Ausbildung sein. Die Gleichstellung im Status mit den Fachärzten, entsprechend dem erreichten Bildungsniveau, steht beim BDP im Vordergrund aller Verhandlungen.

Neben der Novellierungsproblematik entwickelt sich ein immer größerer „Revierkampf“ um „Approbationsvorbehalte“. Da u. a. fast alle BPtK- und Landeskammermitglieder in den Vorständen noch zu den älteren Generationen gehören, die eine weit gefächerte Ausbildung und Weiterbildung in den verschiedensten Berufsbereichen der psychosozialen Versorgung genossen haben, versucht vor allem die BPtK in fast alle psychologischen Tätigkeitsfeldern vorzudringen und dort die Psychotherapie als Grundlage für das Berufsbild zu etablieren. Auch hier ist der BDP aktiv und verteidigt das Berufsbild der Psychologie in allen Bereichen.

Die AG PsychThG hat in den einzelnen Bundesländern Kontakte zu den zuständigen Ministerien aufgenommen und führt Gespräche sowohl mit anderen Verbänden als auch mit der Politik. Kooperationen mit anderen Verbänden z. B. mit ver.di müssen weiter ausgebaut werden – aber nicht um jeden Preis – um politische Entscheidungen mit beeinflussen zu können. Der BDP muss in den verschiedensten Bereichen des Berufsfeldes präsent sein. Das betrifft alle Untergliederungen, nur gemeinsam kann der Verband seine Ziele erfolgreich umsetzen. Wir müssen, wie die Inklusion, laut, sichtbar und beständig sein. Auf der Basis der Psychologie treten wir für die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen ein. Wir zeigen Kampfgeist, wo andere sich schon längst angepasst haben.

Demokratie, Toleranz und Vielfalt auf der Basis der Psychologie haben eine lange Kultur im BDP.

Laszlo A. Pota

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PsychThG
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