Erster Tag der Angestellten ein Erfolg
Susanne Berwanger, Vorstand VPP im BDP e.V.
Zum ersten Mal führte der BDP über die Sektion VPP einen Informationstag für Angestellte durch. Die Veranstaltung wurde vom VPP Bayern in Kooperation mit der Landesgruppe Bayern geplant und in Kooperation mit der DGVT Bayern gemeinsam durchgeführt, um noch „breiter“ Psychologinnen und Psychologen anzusprechen.
Die Referentinnen und Referenten bringen alle jahrelange Expertise im Bereich Gewerkschaft und Angestelltenthemen mit. Die Moderation wurde vom DGVT-BV Bayern, Prof. Heiner Vogel, durchgeführt. Zahlreiche Teilnehmende waren digital erschienen, zumeist angestellt in Kliniken mit Tarifbindung.
Im ersten Referat berichtete Frau Neunhöffer, Fachreferentin für Psychiatrie, ver.di, über die eher erschreckenden Ergebnisse des Versorgungsbarometers 2019 (eine Umfrage in psychiatrischen Kliniken zur Versorgungssituation), über die alte Personalverordnung Psychiatrie (Psych-PV) sowie die seit 2020 in Kraft getretene neue Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL) (Vergleichstabelle alt -neu hier). Positiv bewertet ver.di die größere Verbindlichkeit der neuen Richtlinie: „Dann können wir ja nur noch so viele Patienten einbestellen, wie wir Personal haben?“ zitiert hier Neunhöffer treffenderweise einen Klinikdirektion in Bezug auf die neue Richtlinie. Kritisiert wird von ver.di aber u.a. die zu lange Übergangsfrist, bis dann denn tatsächlich das geforderte Personal von den Kliniken bereitgestellt werden muss (erst 2024!). Die Länge der Übergangsfrist zeigt noch einmal deutlich, dass die Kliniken die Personalvorgaben der alten Psych-PV offenkundig nicht umgesetzt haben, resümiert die Referentin. Ärzte und Psychotherapeuten (PPs) dürfen teilweise einander angerechnet werden. Dies erfolgte schon bei der alten Verordnung Psych-PV: Hier wurden z.B. schon PPs auf unbesetzte Arztstellen „gesetzt“. Diese Anrechnung ist leider auch weiterhin ohne Obergrenze möglich. Allerdings müsse eben die Gesamtstundenzahl der einzelnen und aller Berufsgruppen (berechnet nach Anzahl und Behandlungsbereichen der Patient*innen) eingehalten werden und könne nicht unterschritten werden, sonst drohen Vergütungskürzungen, deren Höhe aktuell im G-BA debattiert werde. Wichtig ist nun, dass im Rahmen der weiteren anstehenden Ausarbeitungen wirklich praktikable Grenzen und Sanktionen im Falle einer Nicht-Einhaltung der Mindestpersonalvorgaben umgesetzt werden.
Zum Thema tariflicher Eingruppierung referierte Dr. Harry de Maddalena, PP und Personalrat am UK Tübingen. Eindrucksvoll belegte er den gravierenden Gehaltsunterschied zwischen fachärztlichen und psychologisch-psychotherapeutischen Angestellten (PPs), die als Länderbeschäftigte tätig sind. Ein direkter Vergleich der Bruttoentgelte (TV-Ä versus TV-L) ist schwierig, da fachärztliche Angestellte 42 Stunden pro Woche arbeiten und PPs nur 38,5 Stunden. Aussagekräftiger ist deshalb der Vergleich der Stundenlöhne: Demnach verdienen Fachärztinnen und Fachärzte aktuell in der Endstufe 5,25 € mehr pro Stunde als PPs. Prekär ist die Situation der PiAs. Nach einer Umfrage der BPtK liegt das monatliche Bruttoentgelt bei ca. zwei Drittel der PiA unter 1.000 Euro. Seit in Kraft Treten des PsychThG besteht die Möglichkeit einer Refinanzierung von PIA-Stellen durch die Krankenkassen.
Zum Thema Weisungsrecht vs. Direktionsrecht referierte Willi Drach, PP, Bundesfachkommission PP/KJP ver.di. Das Arbeitsrecht sei hochkomplex. So wirken verschiedene Gesetzesbereiche ineinander, z.B. Tarifvertragsgesetze, Europarecht, Betriebsverfassungsgesetz und z.B. Schwerbehindertengesetze. Hinzu kommt die auch „individuelle“ richterliche Rechtsprechung. Wichtig ist der Arbeitsvertrag, der für das Weisungs – bzw. Direktionsrecht wesentlich ist. Nichtbeachtung kann zu starken Sanktionen führen. Problematisch ist, dass Weisungs- und z.B. Berufsrecht auseinandergehen können. So können z.B. zu einem Sachverhalt je nach Therapieschule unterschiedliche Positionen gefordert werden. Vorgaben aus der Personalrichtlinie können abweichen von einer im Berufsrecht verankerten geforderten Leitlinienbehandlung. I.d.R. würden Gerichte in schwierigen Fragen dazu eher arbeitgeberfreundlich positionieren, was nach Drach problematisch sei.